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1

Samstag, 17. September 2005, 10:24

Linksabbiegen + rückwärtiger Verkehr

Tach ein..

Hatte vor kurzem einen leichten Unfall ohne geschädigte Personen:

Vor einem Bahnübergang gingen die Schranken runter, es herschte stockender Verkehr, ca. 30 Autos.
Ich setzte den Blinker um links Abzubiegen hinter mir ein Motorrad.
Ich scherte aus und auf halber Einfahrt..RUUMMSS
Das Motorrad wollte die Kolonne überholen und küsste meine linke hintere Türe..

Die Angelegenheit kam zum Richter und ich bekam ne 400.- sFr. Bussgeldrechnung

Was haltet Ihr davon, zu recht??

MfG
Martin

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geändert von: M-Jay on 17/09/2005 13:46:32

  • »CarstenB« wurde gesperrt

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2

Samstag, 17. September 2005, 11:29

Tut mir leid... kapier ich nicht. Wie kann der dir in die linke Tür fahren, wenn du rechts abbiegst?!


Lukas_WRX

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3

Samstag, 17. September 2005, 11:54

Wäre meines Erachtens nur logisch, wenn M-Jay links abbiegen wollte. Dann hat er die Busse wahrscheinlich erhalten, weil er beim linksabbiegen nicht nochmal in den Aussenspiegel geschaut hat und den Kopf nicht nach links gedreht hat, um allfällige überholende Fahrzeuge zu erkennen.

Gruss
Lukas


silver

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4

Samstag, 17. September 2005, 12:57

ich dachte Motorräder dürften Kolonnen nicht überholen???


http://impreza.fotopic.net

frank.k

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5

Samstag, 17. September 2005, 13:05

Wenn Du tatsächlich links abbiegen wolltest (wegen des Schaden an der linken hinteren Türe), dann trifft dich jedenfalls zumindest eine Teilschuld. Beim Abbiegen und bei Überholmanövern gilt, den entgegenkommenden UND nachfolgenden Verkehr zu berücksichtigen.

Zweiräder dürfen meines Wissens nach an roten Ampeln (da dürfen es zumindest Fahrradfahrer sicher) oder Schranken langsam bis vorne durchfahren, auch auf der rechten Seite, sofern niemand behindert wird.
Aber verbessert mich...

Gruss,
Frank



6

Samstag, 17. September 2005, 13:47

Sorry war natürlich von links die rede

Er rammte meine Türe als ich bereits Quer zur Fahrbahn stand... also hilft auch der Rückspiegel nich viel
Jedoch wurde mir genau auch dies angelastet..


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geändert von: M-Jay on 17/09/2005 13:52:07

Fujiflitzer

unregistriert

7

Dienstag, 27. September 2005, 11:21

Tja irgendwie habt ihr alle recht. Es stellt sich hier so, dass die Schuld von beiden Parteien getragen werden muss. So viel zum Versicherungskram!
Ich nehme doch stark an, dass auch der Motorradlenker einen Bussgeldbescheid gekriegt hat, da er sich ja ebenfalls falsch verhalten hatte. Es ist definitiv nicht gestattet - zumindest in der CH - als Motorradlenker bei stehender Kolonne nach vorne zu fahren. Anders jedoch je nach Situation bei rollendem Verkehr!
Aber es ist schon so, dass du bei jedem linksabbiegen in den Rückspiegel schauen musst, um sicher zu gehen, dass nix kommt.
Du weisst ja der sog. 'Gummiartikel' du hättest damit rechnen können, dass sich ein Anderer falsch verhält. Ist doof - aber isso!!!
Darum beim nächsten Mal: Unfallprotokoll ausfüllen und auf die Bullen verzichten!

8

Mittwoch, 9. November 2005, 20:01

Servus

Stand der Dinge:

Der Motorradfahrer wurde für NICHTSCHULDIG gesprochen und das Strafmandat wurde für Ihn eingestellt.

Find ich nicht in Ordnung da er ja ein links blinkendes Fahrzeug überholt hat und dies bei fahrendem Verkehr.Meines Wissens darf man das aber laut Strassenverkehrsordnung in der CH nicht, oder? Eine teilschuld hätt ich also wirklich erwartet.

Der Spass kostet mich nun 4000 sFr, für die reparatur am eigeten Fahrzeug.

Also an alle:
Vorsicht.. In Sachen Aussagen wird gerne betrogen

Ps: @ Winterthur Versicherungsgesellschaft (mitvielstinkefingerzeigen)

MfG
Martin

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