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cubus

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21

Montag, 14. Mai 2012, 08:50

@Turbo555

Selbst wenn Sie dich angehalten hätten, es ist erlaubt auf kurvigen Strecken mit eingeschalteten Nebellichtern (front) zu fahren. (jedenfalls in der Schweiz^^)

Edit meint: Hier noch das Gesetz... Punkt 4 http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/a32.html

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cubus« (14. Mai 2012, 09:01)


Nomad

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22

Dienstag, 15. Mai 2012, 14:44

"Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[1] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten."

Quelle: Wikipedia mit Verlinkung auf http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

matze383

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23

Dienstag, 15. Mai 2012, 15:43

Für die CH:

Zitat

4. Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei dichtem Nebel, Schneefall, starkem Regen oder ähnlichen Bedingungen eingeschaltet werden;

Das klingt ja ähnlich wie in DE.
Bedarfsgerechte Nutzung, Intention, den entgegenkommenden Verkehr nicht unnötig zu blenden.

Zitat

Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können ... des Abblendlichts und die Benutzung der vorderen Nebelscheinwerfer auf engen kurvenreichen Strassen zulassen.

Aber was soll denn das heißen? Welche innerstaatlichen Rechtsvorschriften sind damit gemeint? Von Kanton zu Kanton unterschiedlich? Wo steht das?
enjoy the flight !