Du bist nicht angemeldet.

1

Donnerstag, 1. Juli 2004, 19:04

Behindertenparkplatz oder nicht?

Frage:

Wie muss ein Behindertenparkplatz gekennzeichnet werden?

a) mit einem Schild
b) mit einem Schild und einem Rollstuhlsymbol auf der Strasse
c) mit einem Rollstuhlsymbol auf der Strasse?

Wer kennt sich aus?

Ich habe mal von einer köllner Politesse gehört, ein Schild ohne Symbol ist wertlos! Unsere Polizisten sehen das anders. Wo kann man die Rechtslage nachlesen?

Ich danke euch,

micky




Profeus

unregistriert

2

Donnerstag, 1. Juli 2004, 19:43

Leg dir doch den Behindertenausweis deiner Oma ausm Heim vorne rein.

Macht meine Mutter auch immer so.

( Ich finds überhaupt nicht in Ordnung... )

...liebe dein Licht, dann liebt es dich auch...

mbFalcon

Fortgeschrittener

Beiträge: 211

Registrierungsdatum: 28. Juli 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

3

Donnerstag, 1. Juli 2004, 19:56

Meine freundin wurde mit 120Fr gebüst weil sie auf einem Behindertenparkplatz parkierte um einen film zurück zu bringen.



Gruss Mäthu

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

4

Donnerstag, 1. Juli 2004, 21:25

Was nutzt das Symbol auf der Straße wenn Schnee liegt?
Warum hat ein Zebrastreifen IMMER ein Schild?

Wenn Schnee liegt sieht man es nicht, drum gelten die Schilder.

Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

5

Donnerstag, 1. Juli 2004, 21:36

Andreas:
Sicher?

Ich war Freitag in Köln. Null Parkplätze. Zwei Behindertenparkplätze frei, nebeneinander. Jeweils mit Schild, aber nur einer hatte die Markierung auf dem Boden. Zwei Politessen laufen durch die Gegend. Ich frag´, wo ich denn Parken kann. Antwort: "Nehmen Sie den Hinteren (der OHNE!), das ist kein Echter!"

Leider ist mir dieses Erlebnis Heute zum Verhängnis geworden.

Wer kennt sich denn aus? Mein Anwalt ist bis Mitte Juli im Urlaub.



vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 1. Juli 2004, 22:38

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>...das ist kein Echter!"<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Ich glaube die Politesse war wohl nicht ganz echt. Die hat se wohl nicht mehr alle.

Ein Verkehrsschild ist was "Hochamtliches". Das gilt !!!
Man kann doch nicht einfach ein Schild in die Gegend pflanzen und dann sagen das ist nicht echt.
Wieso soll ein Parkplatz ein Behindertenschild bekommen und dann nicht als Behindertenparkplatz gelten?

Sorry Micky, aber das sieht schlecht aus. Bist du gleich abgeschleppt worden?

Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

Profeus

unregistriert

7

Donnerstag, 1. Juli 2004, 22:43

ich persönlich finde es jedesmal zum Kot*** , wenn die grauhaarigen Tussen ihre blitzsauberen M-Klassen auf grade jene Parkplätze stellen, wo man so toll die Türen so weit aufbekommt und gar nicht mal so weit zum Einkaufen laufen muß.



...liebe dein Licht, dann liebt es dich auch...

Dominik83

unregistriert

8

Freitag, 2. Juli 2004, 01:07

Allerdings,oder die zu faul sind sich auf dem grosszügig bemessenen Parkplatz sich gleichen zu suchen und sich einfach irgendwo daneben stellen..

mfG

Dominik

Hit the Clutch,hit the Gear,hit the Gas and I´m gone!

matze383

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 2 185

Registrierungsdatum: 18. Dezember 2001

  • Private Nachricht senden

9

Freitag, 2. Juli 2004, 14:47

Also ich denke Du darfst Dich darauf einstellen, daß das Pech war. Bei uns werden laufend Anwohner-Beindertenparkplätze angelegt und davon hat keiner ein Rolli-zeichen auf dem Boden. Dafür machen sie i.A. zusätzlich ein nettes weißes Rechteck auf den Boden, damit sich die Leute nicht verschätzen und nur für einen Smart Platz lassen. Verschwindet das Schild und bleibt das Rechteck, ist das aber kein Behindertenplatz mehr.

UPDATE

§42 Richtzeichen

Zeichen 314 - Parkplatz

<ol type=1><li>1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).</li><li>Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten, das Zusatzschild "gebührenpflichtig" kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§ 45 Abs. 1 b Nr. 1).</li><li>Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden.</li>
</ol id=1>

Da steht also nix von weißen Symbolen auf der Fahrbahn, die die Kennzeichnung durchs Schild ergänzen müssen oder vielleicht sogar ersetzen.

ABER

§41 Vorschriftzeichen
(1) Auch Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.
(2) Schilder stehen regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind. Sonst ist, soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs. 2) angegeben. Andere Zusatzschilder enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Besondere Zusatzschilder können etwas anderes bestimmen (zu Zeichen 237, 250, 283, 286, 290 und hinter Zeichen 277).(3) Markierungen
7. Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Sind Parkflächen auf Straßen durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Dazu genügt auf gekennzeichneten Parkplätzen (Zeichen 314 und 315 und 316) und an Parkuhren eine einfachere Markierung.

(Und gaaanz wichtig:) Die durchgehenden Linien dürfen überquert werden.

9. Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (§ 45 Abs. 1c) können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, wie z. B. durch Pflasterlinien, ausgeführt werden.

Anm.:
Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind soll wohl in Fahrtrichtung bedeuten.


Immer wieder ein Genuß: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

Grüße
-Mathias-

enjoy the flight !



geändert von: matze383 on 02/07/2004 15:38:39
enjoy the flight !

Beiträge: 1 017

Registrierungsdatum: 12. August 2003

Wohnort: Markt Indersdorf

  • Private Nachricht senden

10

Samstag, 3. Juli 2004, 01:07

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>.

Ich habs immer gewusst, Blinde dürfen doch Autofahren.
Das erklärt einiges........HiHi
Ich lach mich kaputt..........das sind genau die, die mir beim Ausparken
immer an die Stoßstange fahren.

Gruß

Jürgen

2Fast4U

geändert von: Beastmaster on 03/07/2004 01:08:49
Wie kann ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage? :verrueckt:

Shooter

Anfänger

Beiträge: 55

Registrierungsdatum: 9. November 2002

Wohnort: Trachslau/SZ

  • Private Nachricht senden

11

Samstag, 3. Juli 2004, 07:17

Hallo zusammen
Ich möchte zu dem Thema als "betroffener" auch noch ein paar Sachen sagen. Mein Sohn ist schwer behindert, und obwohl er erst 17 Monate alt ist, habe ich für Ihn eine Behinderten-Parkkarte besorgt. Ohne die darfst Du nämlich gar nichts. Die Karte ist wichtig, nicht der Kleber am Auto, aber das nur so nebenbei.
Mein Sohn hat eine schwere Schädigung der Hirns, das heisst, er kann nicht laufen, nicht sitzen, nicht mal den Kopf selbst halten. Aber er wächst wie ein normales Kind in seinem Alter. Deshalb ist es ziemlich umständlich, ihn ein- oder auszuladen. Vor allem, muss man die Autotüre ganz aufmachen können, damit dies funktioniert. Auch weil er einen speziellen Kindersitz hat, den man richtung Türe drehen kann, damit man ihn besser "im Sitz verstauen kann".
Bei uns in der Gegend sind die Parkplätze alle ziemlich eng, und darum sind die Behindertenparkplätze für meine Familie eine wirklich gute Erfindung.
Aber ich habe etwas Mühe mit Aussagen wie, "nimm doch den Ausweis von der Oma, macht meine Frau auch so". Unsere Bewilligung ist ausgestellt als Bewilligung für eine Behinderten-Begleitperson. Darauf ist der Name und die Adresse unserers Sohnes, sowie die Autonummern, für die die Bewilligung gültig ist. In unserem Fall mein Auto, das Auto meiner Frau und das Auto meiner Eltern. Aber wenn ich ohne Michael (mein Sohn) unterwegs bin, werde ich sicher nicht einen Behindertenparkplatz benutzen. Denn es gibt sicher Leute, die ihn wirklich brauchen können! Zudem, wenn ich mein Auto gemäss der Bewilligung oder der Parkerleichterung abstelle und Michael nicht dabei habe, bin ich die Bewilligung los, und das möchte ich nicht riskieren, dafür ist mir die Karte zu wichtig, wenn er denn dabei ist. Klar, die Versuchung ist gross, aber ich denke dann, ich bin ja gesund, lauf ich halt mal 2 Minuten länger. Oder wenn ich mal schnell Zigaretten hole bei uns am Bahnhof, da hat es einen tollen Behindertenparkplatz, aber wenn ich schnell aussteige, und Michael gar nicht mitnehme, wieso soll ich da parkieren, wenn es noch andere Parkplätze hat?

Und noch eine Info, an die, die es Interessiert.
Mit der Bewilligung, die wir in unserem Fall jetzt haben, darf man nicht nur auf Behindertenparkplätzen parkieren, es wir auch toleriert, auf öffentlichen Parkplätzen mit Zeitbeschränkung von über 20 min das Fahrzeug 4 Std. über die erlaubte Zeit stehen zu lassen.(z.B. blaue Zone, das Auto kann bis zu 5.5Std. stehen gelassen werden). Es wird ebenfalls toleriert, das Fahrzeug bis 2 Stunden in Parkverbotszonen abzustellen, sofern in der Nähe kein freier Parkplatz vorhanden ist und der Verkehr mit den Abgestellten Fahrzeug nicht behindert wird.

Ich hoffe, Ihr denkt alle, wenn Ihr nächstes Mal einen Behindertenparkplatz benützt daran, dass vielleicht jemand kommt, der den Parkplatz nötiger hat als Ihr. Und seid doch dankbar dafür, wenn Ihr gar keinen Behindertenparkplatz braucht.

Viele Grüsse

Roger

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

12

Samstag, 3. Juli 2004, 23:09

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Klar, die Versuchung ist gross, aber ich denke dann, ich bin ja gesund, lauf ich halt mal 2 Minuten länger.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

Genau so ist es. Ich bin froh und dankbar das ich auf einen Behindertenparkplatz nicht angewiesen bin und laufen kann. Laufen ist gesund.

Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22