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Urteil: Vorsicht Polizeieinsatz
Bei der Kollision mit einem Polizeifahrzeug, das eine Unfallstelle per Blaulicht absichert, muss ein Autofahrer alleine haften.
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag (20.4.) bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: 12 U 1352/02). Nach Auffassung der Richter gilt dies auch, wenn der Polizeiwagen "verkehrt herum" ein auf der Gegenfahrbahn liegendes Fahrzeug absichert. Das OLG wies damit die Schadensersatzklage eines 80 Jahre alten Autofahrers gegen das Land Rheinland-Pfalz ab.
Der Rentner war mit seinem Auto auf einer Bundesstraße auf ein Polizeifahrzeug aufgefahren. Die Beamten hatten den Wagen in Fahrtrichtung des 80-Jährigen mit eingeschaltetem Blaulicht abgestellt, allerdings stand das Fahrzeug "verkehrt herum". Da der Kläger somit die Scheinwerfer und nicht die Rückleuchten sah, ging er davon aus, der Wagen stehe auf der Gegenfahrbahn. Dort befand sich aber nur das Unfallfahrzeug.
Das OLG teilte die Auffassung des Klägers nicht, die Polizei habe den Auffahrunfall verschuldet. Allein schon das eingeschaltete Blaulicht hätte den Rentner veranlassen müssen, so vorsichtig an den Unfallort heranzufahren, dass er rechtzeitig hätte bremsen können.
MfG,
SRX!