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Dienstag, 20. April 2004, 20:22

Vorsicht Polizeieinsatz, Rentner

http://www.auto-motor-und-sport.de/d/58347

Urteil: Vorsicht Polizeieinsatz
Bei der Kollision mit einem Polizeifahrzeug, das eine Unfallstelle per Blaulicht absichert, muss ein Autofahrer alleine haften.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag (20.4.) bekannt gewordenen Urteil entschieden (Az.: 12 U 1352/02). Nach Auffassung der Richter gilt dies auch, wenn der Polizeiwagen "verkehrt herum" ein auf der Gegenfahrbahn liegendes Fahrzeug absichert. Das OLG wies damit die Schadensersatzklage eines 80 Jahre alten Autofahrers gegen das Land Rheinland-Pfalz ab.

Der Rentner war mit seinem Auto auf einer Bundesstraße auf ein Polizeifahrzeug aufgefahren. Die Beamten hatten den Wagen in Fahrtrichtung des 80-Jährigen mit eingeschaltetem Blaulicht abgestellt, allerdings stand das Fahrzeug "verkehrt herum". Da der Kläger somit die Scheinwerfer und nicht die Rückleuchten sah, ging er davon aus, der Wagen stehe auf der Gegenfahrbahn. Dort befand sich aber nur das Unfallfahrzeug.

Das OLG teilte die Auffassung des Klägers nicht, die Polizei habe den Auffahrunfall verschuldet. Allein schon das eingeschaltete Blaulicht hätte den Rentner veranlassen müssen, so vorsichtig an den Unfallort heranzufahren, dass er rechtzeitig hätte bremsen können.

MfG,
SRX!


kavakava

unregistriert

2

Dienstag, 20. April 2004, 22:29

Naja, da hätte ich gar nicht erst versucht zu klagen.
BTW: ich finde das Urteil völlig in Ordnung!




koechlein82

unregistriert

3

Dienstag, 20. April 2004, 23:56

Finde das Urteil auch volkommen richtig. Ich hätte dem Kerl sogar noch den Lappen weg genommen. Denn wenn einer Blaulicht sieht und dann noch so schnell fährt, daß er nicht mehr bremsen kann, gehört ihm kein Lappen mehr.
Leider kenne ich das Spiel nur zu gut. Mußte wegen so einer Blindschleiche auch schon mal über die Leitplanke springen. Zum Glück konnte er noch vor unserem Feuerwehr-LKW abhalen. Sons hätten wir den auch noch rausholen müssen.

Sven


vonderAlb

Erleuchteter

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4

Mittwoch, 21. April 2004, 09:19

Ein 80-jähriger, der solch einen Unfall produziert, dem gehört sofort der Führerschein entzogen oder er muß durch eine entsprechende Qualifikation/Prüfung beweisen, das er noch fähig ist einen Wagen im öffentliche Straßenverkehr zu bewegen.
Ich hoffe, das ich mit 80 Jahren keine Menschenleben gefährde.

Andreas
Andreas

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