Wien (pte) - Durch Auslaufen der Übergangsfristen zweier StVO-Novellen gelten alte Geschwindigkeitsbegrenzungen ab 1.Januar 2004 nicht mehr. Darauf hat heute, Montag, der Fachverband der Fahrschulen in der WKO aufmerksam gemacht. http://www.fahrschulen.co.atIn der 19. StVO-Novelle aus dem Jahre 1994 wurden unter anderem die Verkehrszeichen "Geschwindigkeitsbeschränkung", "Zonenbeschränkung" ANZEIGE
und "Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit" neu gestaltet. Der Zusatz "KM" hinter der Zahl ist entfallen. Trotz langer Übergangsfrist von mehr als neun Jahren sind auch heute noch unzählige Geschwindigkeitsbeschränkungen in der alten Form angebracht.Konsequenz: Ab dem 1. Jänner 2004 sind diese Limits ungültig. Ist z.B. eine 30-km/h-Zone durch alte Verkehrszeichen gekennzeichnet, darf das Durchfahren dieser Zone mit höherer Geschwindigkeit nicht geahndet werden. Rein rechtlich sind solcherart markierte Ortsgebiete Freilandstraßen mit einem Tempolimit von 100 km/h.
In Deutschland gilt das schon seit ein paar Jahren. Bestimmt stehen irgendwo noch einige alte Schilder rum, ich würde es aber nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Merke: Recht haben ist noch laaaaange nicht Recht bekommen!
Mann muss sich auch immer vor Augen führen was für den Moment verhältnissmässig ist ... Mit 100 durch die Ortschaft wohl nicht. Haltet euch dran und es wird nixx passieren, denn ich möchte nicht einen Prozess mit dem Staat ausfechten müssen, das geht nur nach hinten los ...