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Dominik83

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1

Mittwoch, 11. Juni 2003, 19:25

Strafzettel bekommen,wann muss ich nicht zahlen?

Hallo zusammen,

Ich brauche Eure Hilfe bezgl.Rechtswissen.Als ich heute ins Schwimmbad kam waren die paar wenigen Parkplätze voll,und wie immer urde auf den schönen Wiesen rundums Südbad munter aber ordentlich geparkt.Ich suchte mir eine schöne kuppel mit Schatten aus udn stellte das Auto ab.Als ich zurückkam war das passiert was ich schon lange erwartet hätte:Knöllchen.Tatbestand Befahren und Parken auf einer Grünanlage,Ziffercode 905005.
Auf der Front ist ein Papier aufgeklebt,auf dem das Aktenzeichen,die Überwachsungskraft als Zahl 23 ,Ort/zeit,kennzeichen und die Höhe der Verwarnung vermerkt ist.Als KFZ-Marke steht da schlicht:"ihr KFZ"
Die Ventilstellung und die Seite sind gekennzeichnet.
Ich habs da mit der Marke.Ich habe mal gehört,das wen ein falsches bzw. kein Fabrikat angegeben ist,man nicht zu zahlen braucht.
Welche Tricks gibt es alles,um die Zahlung zu umgehen?Und unter Grünanlage verstehe ich eher einen Park oder ähnliches,aber einfach nur auf einer schlichten Wiese soll Parken schon verboten sein..

Hämmert in die Tasten und schreibt mir was erfreuliches

Regen zaubert mir ein breites Grinsen aufs Gesicht..seit ich Allrad habe!

danielD

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2

Mittwoch, 11. Juni 2003, 19:43

Hallo Freunde,


@ Dominik:

Hmm, schwer zu sagen, ich glaube die Bezeichnung "Ihr KfZ" kommt wohl daher, daß der Knöllchenverteiler nicht gewußt hat, um was für einen Wagen es sich handelt. Hast du die Subaru Schriftzüge entfernt?
Da aber dein Kennzeichen angegeben ist, kommst du so einfach aus der Nummer nicht raus. Ich meine das Auto ist ja klar genannt.
Es gibt aber scheinbar eine andere Möglichkeit:
http://www.radarforum.de/messages/4450/2241.html

Schau mal ob es da was für dich gibt.....

Gruß
Daniel

.........schnell fahren ist nicht alles........

Dominik83

unregistriert

3

Mittwoch, 11. Juni 2003, 20:45

Das hört sich ja mal ganz gut an..
Mein Emblem vom Kühlergrill hab ich noch hjier,aber der Subaru-Schriftzug prankt immer noch am Kofferraumdeckel..

Regen zaubert mir ein breites Grinsen aufs Gesicht..seit ich Allrad habe!

4

Mittwoch, 11. Juni 2003, 21:26

Zunächst brauchst Du gar nicht zahlen. Es handelt sich ja um eine Verwarnung, die man annehmen kann oder eben nicht. Nimmst Du sie nicht an (also zahlst nicht), dann wirst Du bezüglich des Bußgeldtatbestandes angehört. Damit wird Dir die Möglichkeit gegeben, zum Vorwurf Stellung zu nehmen (letzte Chance, die Verwarnung anzunehmen, indem Du zahlst).

Zahlst Du nicht und reagierst Du nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid. Diesmal aber incl. Gebühren, folglich teurer. Reagierst Du auf die Anhörung, ohne daß Du triftige Gründe vortragen kannst, ergeht ebenso der Bußgeldbescheid.

Variante: Verfolgungsverjährung. Nach dem StVG muß binnen drei Monaten nach Begehung der OWi der Bußgeldbescheid zugestellt sein. Das heißt also Zeitschinden in der Form, daß Du gar nichts machst. Du reagierst weder auf das Zettelchen auf Deinem Auto noch auf die Anhörung in der Hoffnung, daß die Verfolgungsverjährung schneller ist als der Sachbearbeiter . Mitunter ein zweifelhaftes Unterfangen, aber Dir kommt ja auch die Urlaubszeit entgegen, wo eventuell ja einige Arbeit liegen bleibt...

Sollte das mit der Verfolgungsverjährung nicht klappen, kannst Du immernoch ausweichen auf die "Ich-wars-nicht"-Tour. Eine Anhörung hast Du natürlich auch nie bekommen... .

Andererseits mußt Du zugeben, daß Du zum einen auf der Grünfläche geparkt hast und zum anderen, daß die Höhe des Verwarnungsgeldes nicht die Welt sein kann. Mehr als 35,- € können es ja nicht sein.


Lukas_WRX

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5

Mittwoch, 11. Juni 2003, 22:04

Hallo Dominik

In Daniel's link ist eigentlich alles sehr gut beschrieben. Ist Dein WRX nicht auf Deine Mutter angemeldet? Dann kannst Du genau gleich vorgehen, wie im Radarforum beschrieben. Ausserdem gilt unter Verwandten das Aussageverweigerungsrecht, dh. Deine Mutter muss nicht angeben, wer zur Tatzeit gefahren ist.
Gruss
Lukas

Dominik83

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6

Mittwoch, 11. Juni 2003, 22:39

Wird das nicht ein wenig heiss bezgl.Falschaussage?An sich is die Sache für jeden einfach nachvollziehbar;meine Mutter war bis heute abend mit dem anderen Wagen auf der Arbeit und ich mit 3 Freunden im Freibad.Krieg ich nicht gewaltig auf den Deckel wenn meine Mutter sagt,sie wars nich.dann kommen sie zu mir gelaufen und ich sag ich wars auch nich,obwohl ich vor Ort war..zudem gibts nur 2 Schlüssel,da wirds recht eng für mich oder?Ich weiss ja nich was die für nen Aufwand betreiben um einer offensichtlichen Falschaussage auf die Spur zu kommen..
Es sidn nur 15 €,aber dafür das ich auf nem Grasstreifen gestanden hab udn weit und breit nix frei war find ichs schon n bisschen dämlich..

Regen zaubert mir ein breites Grinsen aufs Gesicht..seit ich Allrad habe!

Carver

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7

Mittwoch, 11. Juni 2003, 23:17

Hallo Daniel, Achtung Unterschied...

Falschaussage:
"Das Geld kommt von jüdischen Erben aus der Schweiz" (Roland Koch)

Aussageverweigerung:
"Ich sag nix" (Helmut Kohl)

Aussageverweigerung ist dann zulässig, wenn die selbstverständlich (!) wahre Aussage einen nächsten Verwandten belastet. Der Rechtstaat ist für alle da.




Lukas_WRX

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8

Donnerstag, 12. Juni 2003, 12:19

Hallo Dominik

Deine Mutter muss nur sagen und nachweisen, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht beim Schwimmbad war. Dann kann sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht stützen und jegliche weitere Aussage verweigern. Sie muss also nicht sagen, dass Du zu diesem Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs warst.

Exkurs:
Ich war letztes Jahr mit meinem WRX und einem Kollegen im Südschwarzwald unterwegs. Da er auch mal WRX fahren wollte sind wir abwechselnd gefahren. Am Anfang einer Ortschaft wurde er mit 15 km/h zu viel geblitzt. Busse: 20 Euro. Als Halter habe ich dann den Bussgeldbescheid erhalten und Einsprache mit der Begründung erhoben, dass wir abwechselnd gefahren sind und nicht nachgewiesen sei, dass ich zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung am Steuer war. Daraufhin wurde mir das Foto geschickt mit der Aufforderung, falls ich nicht der Fahrer gewesen sei, ich den Namen und Adresse des Fahrers nennen solle. Ich habe dann zurückgeschrieben, dass das Foto eindeutig nachweise, dass ich nicht am Steuer sass und sie sollen mir doch bitte die Rechtsgrundlage nennen, welche mich verpflichtet, den Namen und Adresse des Fahrers anzugeben. Danach habe ich eine Verfügung mit einem Einstellungsbeschluss erhalten mit der Bemerkung, dass ich nicht verpflichtet sei, den Namen und Adresse des Fahrers anzugeben.

Aber Achtung: der Einstellungsbeschluss erfolgte nur wegen des geringen Betrages. Bei höheren Beträgen, welche zu einem Gerichtsverfahren führen würden, funktioniert das nicht mehr unter Kollegen. Dann hätte ich vor Gericht gezwungen werden können, Namen und Adresse meines Kollegen anzugeben. Vor Gericht würde nur noch das Aussageverweigerungsrecht unter Verwandten zum Zuge kommen.
Gruss
Lukas

danielD

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9

Donnerstag, 12. Juni 2003, 17:02

Hallo Freunde,

@ Dominik 83:

Also ich bin froh, das es scheinbar noch Leute mit einem intakten Gewissen gibt.

Ich lese hier schon von Aussageverweigerungsrecht, Gerichten und weiteren Sachen. Das nimmt schon ziemlich große Dimensionen an.

Dominik, Ich würde die "lächerlichen aber ärgerlchen" 15Euro löhnen, die 3Kollegen fragen, ob sie sich beteiligen, und mein GEWISSEN wäre auf einen Schlag rein.
Kein gejammere mit der Mutter, kein Schriftverkehr.
Wo wir schon mal beim Schlagen sind, wie in meinem Link beschrieben, wurden Leute schon wegen so etwas abgeschleppt.
Dann bist du ja noch mit einem davon gekommen.


Gruß
Daniel

.........schnell fahren ist nicht alles........

Dominik83

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10

Donnerstag, 12. Juni 2003, 21:20

Ich denke das werd ich auch tun,bezahlen und Ruhe ist.Aber trotzdem hats in mir den rebellen geweckt,das ich nicht auf einer Wiese parken darf!Dann können die ja so ziemlich an jeden Treffpunkt kommen und Knöllchen verteilen,solange kein zaun drum ist..Schweinerei

Regen zaubert mir ein breites Grinsen aufs Gesicht..seit ich Allrad habe!

Danke an Alle für die vielen Antworten!

geändert von: dominik83 on 12/06/2003 21:21:21

Lukas_WRX

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11

Donnerstag, 12. Juni 2003, 22:22

Das ist natürlich eine fadenscheinige Begründung, nur weil man einen Einzahlungsschein von einer Behörde bekommt, diesen zu begleichen, weil man dann ein "reines Gewissen" hat.

Die meisten Gesetzesartikel können nun mal unterschiedlich ausgelegt werden und da werde ich doch selbstverständlich alle Normen zu meinen Gunsten bzw. zu Gunsten meiner Mandanten auslegen, oder? Das ist für mich auch nach Jahren immer noch der Reiz, selbst bei geringen Prozesschancen vor Gericht aufzutreten...
Gruss
Lukas