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SILVER BULLET

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1

Sonntag, 23. Februar 2003, 12:23

CH: Ausweisentzug?

Habe da mal so eine frage,ich musste bereits 2x den Fahrausweis abgeben.Im November hat es mich auf der Autobahn geblitzt,mit 155km/h 7km/h wurden abgezogen.Das heisst ich hatte 28km/h zuviel in der 120km/h Tempozone.Habe darauf eine Verwarnung gekriegt,war es das jetzt?


schrotti

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2

Sonntag, 23. Februar 2003, 13:02

glaube nicht
gruss dean


Driver

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3

Montag, 24. Februar 2003, 09:03

Hallo SILVER BULLET,

Eine Verwarnung gilt glaube ich ein halbes oder ganzes Jahr. Wenn wieder was ist, dann bist Du den Ausweis los.
Ausweisentzüge werden bei der Verwarnung berücksichtigt. Nach 5 Jahren darf nichts mehr in den Akten stehen.

So wie Du es beschreibst, war es das. Kein Entzug, ausser Spesen ni.....

Gruss Driver

geändert von: driver on 24/02/2003 09:05:45

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4

Montag, 24. Februar 2003, 10:45

manchmal beinhaltet ein führerausweis-entzug noch eine bewährungsstrafe. diese kann bis zu ein paar jahren dauern. in dieser zeit müsste man bei übertretungen, bei welchen man normalerweise eine verwarnung bekommen würde, den führerausweis für mindestens 6 monate abgeben.

angaben ohne gewähr...

Gruss
Marco

patGT

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5

Montag, 24. Februar 2003, 11:26

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manchmal beinhaltet ein führerausweis-entzug noch eine bewährungsstrafe. diese kann bis zu ein paar jahren dauern. in dieser zeit müsste man bei übertretungen, bei welchen man normalerweise eine verwarnung bekommen würde, den führerausweis für mindestens 6 monate abgeben.

angaben ohne gewähr...

Gruss
Marco
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Ja diese Bewährung nach einem Entzug ist meiner Erfahrung nach auf zwei Jahre angesetzt. Wenn man innerhalb dieser Frist wieder was hat, was zu Entzug führt, gibt man den Schein in jedem Fall gleich für mindestens 6 Monate ab.

Gruss,
patGT


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SILVER BULLET

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6

Montag, 24. Februar 2003, 12:17

Nun ja mein Anwalt meint ich hätte Glück gehabt,er sagt das wars.Nur mein Gefühl sagt mir auch das noch ein Entzug kommt.Sehe bereits schwarz,Subi fertig gebaut,Ausweis weg...naja bleibt mir wohl nichts anderes übrig als zu hoffen und abzuwarten!


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7

Montag, 24. Februar 2003, 15:54

sollte man auf bewährung sein , führt auch jede verwarnung zu einem mindestens 6-monatigen führerausweis-entzug

spreche jedoch nicht aus eigener erfahrung (zum glück)

also, fährt anständig!

Gruss
Marco