<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>
manchmal beinhaltet ein führerausweis-entzug noch eine bewährungsstrafe. diese kann bis zu ein paar jahren dauern. in dieser zeit müsste man bei übertretungen, bei welchen man normalerweise eine verwarnung bekommen würde, den führerausweis für mindestens 6 monate abgeben.
angaben ohne gewähr...
Gruss
Marco
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Ja diese Bewährung nach einem Entzug ist meiner Erfahrung nach
auf zwei Jahre angesetzt. Wenn man innerhalb dieser Frist wieder was hat, was zu Entzug führt, gibt man den Schein in jedem Fall gleich für mindestens 6 Monate ab.
Gruss,
patGT