Du bist nicht angemeldet.

Lukas_WRX

Mitglied im GT-Club

  • »Lukas_WRX« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 6 679

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Schweiz, Fricktal

  • Private Nachricht senden

1

Samstag, 8. Februar 2003, 10:31

Versicherung und Leistungssteigerung

Hallo

Das Thema „Versicherung und Leistungssteigerung“, welches wir im Beitrag „ECUTEK Koch“ angeschnitten haben, möchte ich in einem neuen Thread eröffnen, da sicher noch weitere Meinungen oder Erfahrungen bestehen.

Meine Beiträge habe ich daher unter „ECUTEK Koch“ gelöscht und bitte Euch, Eure Beiträge dort auch zu löschen (Icon mit Papierkorb).

Sorry an die Moderatoren, ich muss mich in Zukunft auch mehr dazu disziplinieren, in einem Thread nur einen Beitrag zu schreiben, der auch zum Thema gehört.

Hier die Zusammenfassung, was bis jetzt geschrieben wurde:


@Lukas
Zwar etwas off topic, aber passt gerade ins Thema... Angenommen man baut mit einem leistungsgesteigerten Fahrzeug einen Unfall. Kann die Versicherung Ansprüche geltend machen, da das Fahrzeug nicht vorgeführt war? Unter Umständen ist es danach schwierig zu beweisen, dass das Fahrzeug maximal 20 % Mehrleistung hatte. Würde da eine Bestätigung der MFK etwas bringen oder gibts (auch wenn die MFK das Prüfstands-Ergebnis geprüft hat) gar keinen Eintrag? Wo würde allenfalls die Beweispflicht liegen?
Danke Marco

schwierige Frage, ich muss mal schauen, ob es diesbezüglich schon Präzedenzfälle gibt.
Gruss
Lukas

Sehr interessanter und gerade für unsere Community wichtiger Aspekt!
Wäre super, wenn Lukas diesbezüglich etwas heraus finden könnte.
Gruss,
patGT

@patGT und Lukas
Habe soeben mit dem STVA Zürich gesprochen...folgendes:
Leistungssteigerungen bis 20 % sind erlaubt, müssen aber vorgeführt werden bezüglich Geräusch, Abgaswerte und Leistung.
Die Kosten die einen erwarten:
Leistungsdiagramm bei einer vom STVA ZH anerkannten STelle : CHF 100-150
Geräuschprüfung beim STVA CHF 300.-
Abgasprüfung (kalt, warm etc.) bei der EMPA CHF 2'000.-
Das ganze wird dann bei bestehen der Prüfungen, aber nur dann, in den Fahrzeugausweis eingetragen. Der Versicherung muss man es natürlich auch melden. Also, wenn ihr juristisch abgesichert sein wollt......dann muss man ca. CHF 2'500 in die Hand nehmen um alles "legal" eintragen zu lassen.
Man kann noch ein Merkblatt unter www.stva.zh.ch herunterladen (siehe Fahrzeugprüfung/Fahrzeugprüfung infolge technischer Aenderungen / Kundeninformationsblätter/Abgas und Geräuschrelevante Veränderungen: Leistungssteigerungen)
FAZIT:
Bei einem schwerwiegendem Unfall z.b. mit Toten, wird das Auto ja meistens untersucht...sollte ein Tuning festgestellt werden, dass nicht eingetragen ist, kann die Versicherung die volle Leistung verweigern d.h. einen Teil der Kosten muss man selber tragen....nun muss jeder selber entscheiden.
Gruss Robi

Danke Robi,
Das sieht ja nicht gerade ermutigend aus...naja, hab von der Schweizer Bürokratie eigentlich nichts anderes erwartet.
Könnte mir vorstellen, dass es sich als Besitzer eines getunten Autos lohnt, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Ev. kann man dann im Fall der Fälle durch Expertisen nachweisen lassen, dass der Unfall nicht durch eine (nicht eingetragene) Leistungssteigerung verursacht wurde - und die Versicherung muss trotzdem zahlen.
Aber das ist nur so ein Gedanke, bin nicht vom Fach...
Gruss,
patGT

PatGT, nicht traurig sein, in Deutschland ist das ganz genau so.
Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sollte jeder haben. Egal ob getunt oder nicht. Ich mußte die schon zweimal in Anspruch nehmen bei ganz banalen Vorfällen. Ohne die Versicherung wäre es teuer gekommen, obwohl ich im Recht war, bzw. das Verfahren eingestellt wurde. Denn einen Teil der anfallenden Kosten bleiben immer an einem hängen, selbst wenn man unschuldig ist.
Andreas

@Scooby, patGT, Robi
Robi, danke für die Abklärungen betreffend Kt. ZH.
Ich habe mich noch kurz mit der MFK beider Basel unterhalten. Dort wird für die Eintragung der Leistungssteigerung bis 20% eine Bestätigung vom Tuner verlangt, dass die Lärm- und Abgasemissionen eingehalten werden.
Dann braucht es noch einen Ausdruck von einem Leistungsprüfstand und eine Angabe betreffend der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit.
Betreffend der Haftpflichtversicherung bzw. Vollkasko meinte der Experte von der MFK, dass selbstverständlich der Versicherungsschutz dahinfällt, wenn die Leistungssteigerung nicht eingetragen wird, was bei Personenschäden leicht mal in die Millionenhöhe gehen könne.
BRT hat mir mitgeteilt, dass sie noch nie so eine Bestätigung geben mussten, wäre aber eine Überlegung wert und sie werden es prüfen.
Bei den Versicherungen ist es unterschiedlich: ihr müsst mal im Kleingedruckten nachlesen, was betreffend Dahinfallen des Versicherungsschutzes bei Änderungen am Fahrzeug steht. Manche Versicherungen schreiben diesbezüglich nichts, können sich meines Erachtens deshalb auch nicht auf den Wegfall des Versicherungsschutzes berufen (sofern sie überhaupt realisieren, dass eine Leistungssteigerung vorliegt).
Bezüglich Präjudizien habe ich weder beim Eidgenössischen Versicherungsgericht, noch bei den kantonalen Gerichten etwas gefunden. Entweder gab es noch nie Probleme oder die betroffene Person hat den Fall nicht an ein Gericht weitergezogen.
Gruss
Lukas

Hi Lukas
Danke für die Abklärungen! Ich denke es wäre sinnvoll, wenn wir da am Ball bleiben und die Tuner auch dahingehend "erziehen", dass vermehrt homologierte Produkte angeboten werden, oder?
Tschüss
Marco

Hallo zusammen
Ich konnte mich bei meiner Haftpflichtversicherung gegen Grobfahrlässigkeit extra versichern. Sie haftet in jedem Fall!
Gruss Guido

hi @all
@ ZH16
darf man auch erfahren bei welcher versicherung du bist ?
will damit aber nicht sagen das ich sowas brauche
gruss dean

Ciao Guido...
Du meinst wohl so etwas....das habe ich bei der Allianzversicherung gefunden:
Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit

Wie schnell gerät ein/e AutofahrerIn über eine Sicherheitslinie oder hat ein/e LenkerIn im hektischen Verkehr ein Rotlicht übersehen. Ereignet sich hierdurch ein Unfall, kann das für Sie einen erbeblichen finanziellen Nachteil haben, weil der Versicherer massive Leistungskürzungen vornehmen oder einen Teil seiner Leistung von Ihnen zurück fordern kann.
Mit der Versicherung 'Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit' schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten, die einer Existenzgefährdung gleichkommen könnten.

Für wenig Geld bedeutet diese sinnvolle Ergänzung für Sie
- auch bei grobfahrlässig verursachten Schäden macht die Allianz Suisse in der Haftpflicht keinen Rückgriff auf Sie
- die vereinbarten Leistungen in der Kasko- und Insassenversicherung können Sie vollumfänglich in Anspruch nehmen
Das ganze kostet ca. CHF 25.--

Nun würde mich interessieren, was im anhang (reglement) alles für schadensfälle ausgenommen sind bzw. welche das gedeckt sind.........andere frage wäre noch, handelt man grobfahrlässig, wenn man sein auto innerhalb der 20% tuned und nicht eintragen lässt........ich glaube eher bedingt...gibt es keinen juristen unter uns?
gruss robi

Was ist denn da noch grobfahrlässig, wenn man eine Leistungssteigerung vornimmt? Das ist eindeutig vorsätzlich (!) und somit von dieser Versicherung ausgenommen.
Gruss
Lukas

Macht hier nicht so einen Wirbel wegen den Versicherungen!!!
Bis jetzt haben sie immer bezahlt!
Wenn Ihr sie da aber auf ne Idee bringt, dann sehen sie ne neue Gelegenheit ihren ROE zu steigern.....
Gruss
cirpower

hallo leute
bei meiner versicherung (alpina) kann man sich auch gegen grobfahrlässigkeit versichern lassen...was das genau heisst bzw. damit gemeint ist weiss ich nicht...hab die unterlagen noch nicht bekommen...die sind überlastet...
gruss steff

@cirpower
Quote: Bis jetzt haben sie immer bezahlt!
zum glück hat auch noch keiner mit einem getunten subi einen menschen zu tode gefahren.......es gibt in diese richtung noch keine präjudiz wie lukas richtig bemerkte und man sollte schon ein bisschen weitsicht walten lassen bei solchen themen (so wie du es beim remapping auch machst...*g*) auch wenn das tuning nicht unmittelbar etwas mit dem unfall zu tun hat, wenn du gegen geltendes recht verstossen hast (nicht Eintragung bei MFK), kann die Versicherun auf dich Regress nehmen....und bei einem solchem szenario geht das in die zehntausende CHF. aber eben, alles vermutung, da es noch keine präjudiz gibt und hoffentlich nie geben wird.....
Quote: Wenn Ihr sie da aber auf ne Idee bringt, dann sehen sie ne neue Gelegenheit ihren ROE zu steigern.....
bei versicherungsgesellschaften interessiert der ROE nur sekundär.....wichtig ist das loss ratio sowie das expense ratio . wenn diese beiden ratios zusammen mehr als 100% ergeben macht der versicherer verlust, da er mehr bezahlt als einnimmt......traditionell habe EU versicherer ein Combined ratio von über 100%......das heisst, sie müssen diese verluste durch investmens wett machen...
am cost und loss ratio kann man nur bedingt was ändern.....bei den investments liegt die krucks....und weil beim ROE die earnings angeschaut werden d.h. inklusive investment-earnings...ergibt sich so ein verfälschtes bild...*g*...da investment-erträge von fall zu fall sehr verschieden sind...aber loss und expense ratio strukturell vorgegeben sind.

Gruss Robi

Robi,
ja, Du hast schon recht, ist sicher ein Thema, das man diskutieren sollte. Wenns hart auf hart kommt, ist man mit einem modifizierten Auto immer am kürzeren Hebel. Allerdings denke ich, dass immer auch ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Vorfall und der Modifikation am Auto hergestellt werden muss (Lukas?).
Das mit dem ROE hab ich nicht so eng gesehen, sagt man halt so. Deine Ratios stimmen schon ganz gut, aber kennst Du auch den NPV - den maximieren sie nämlich......
Gruss
cirpower

@cirpower
NPV= net present value, wo die zukünftigen Cash-Flows eines Unternehmens abdiskontiert werden zum Gesamtkapitalzinssatz....hat sicher einen Effekt...weniger Kosten aber mehr steuern (da höherer gewinn vor steuern)...macht nur marginal etwas aus.....das ist sicher kein anreiz für eine Versicherung...anreiz sollte sein eine ideale Kapitalstruktur d.h. FK/EK hinzubringen um die Gesamtkapitalkosten zu optimieren..denn mit diesen wird ja schliesslich diskontiert...diese Sensitivität ist interessant....und NPV ist sowiese nur eine von vielen Betrachtungsmöglichkeiten (Relative Valuation mit Multiples z.B., comparable transactions etc.)
Aber wir schweifen ab vom thema....übrigens...ich arbeite auf diesem Gebiet...Unternehmensbewertungen sind mein täglich Brot....*g*
also, zurück zum thema........
kausaler zusammenhang...liegt es nicht in der Natur, dass man mit einem getunten Auto, dass unter Umständen nicht zugelassen wäre für die Strasse d.h. strassenuntauglich, die restlichen Verkeilsteilnehmer gefährdet........
ich bin kein jurist...doch sowas zusammen zu basteln sollte kein problem sein für einen cleveren juristen......*g*
Übrigens....ich bewege mich mit meinen mods auch in der Grauzone....d.h. meine Aussagen halten mich persönlich nicht davon ab.....aber ich gebe es nur zu bedenken.....ich sondiere einfach das risiko...und wies aussieht, gibts ja eines..aber no risk no fun..das gilt immer..auch in diesem fall...natürlich nur aufs autofahren bezogen..*g*

Gruss robi

WOW - tönt gut!
zum Thema: Ich denke, für diese Fragen wird es keine Lösung geben. Entweder man geht das Risiko ein und macht ein Tuning oder nicht. Du hast glaub ich auch einen FCD und bleed valve verbaut, oder Robi?
Lukas hat soviel ich weiss eine BRT-Auspuffanlage montiert.
Niemand hier fährt 100% legal rum.....
Gruss
cirpower

quote:

Niemand hier fährt 100% legal rum.....

Doch, doch...
Grüsse
MiCHael







vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

2

Samstag, 8. Februar 2003, 14:26

Wie will eigentlich eine Versicherung die Leistungssteigerung feststellen bei einer Kennfeldveränderung? Ist das Auto irreparabel beschädigt dürfte das dann wohl unmöglich sein. Anders wäre es, wenn man ein noch fahrtüchtiges Fahrzeug auf einen Prüfstand stellt.
Aber was ändert das denn an der Tatsache, das es zu diesem Versicherungsfall gekommen ist? Ob die Leistung nun eingetragen ist oder nicht spielt doch gar keine Rolle, oder? Wäre man mit einem 420 PS-Porsche gefahren, könnte die Versicherung ja nicht rausreden, mit evtl. "mit weniger PS wäre der Schaden nicht entstanden".
Ich glaube, die Versicherung kann sich nicht so einfach rausreden.

Einzig alleine die Art und Weise, wie der Versicherungsfall eingetreten ist, dürfte für die Regulierung maßgebend sein. Wer z.B. mit einem 50PS-Diesel mit 80 Sachen in der Ortschaft brettert, muß damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden, wenns kracht. Das hat doch nichts mit Tuning zu tun. Wer im Straßenverkehr nicht angepasst fährt, wer auf der Autobahn mit 230 km/h bei dichtem Verkehr "fliegt" verhält sich nicht korrekt und muß mit Teilschuld rechnen.
Allerdings ist es ein leichteres mit einen getunten PS-Bolzen 230 km/h zu fahren als mit einem 50-PS-Diesel. Der Diesel kommt erst gar nicht in diese Schwierigkeiten.

Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22

schrotti

Fortgeschrittener

Beiträge: 353

Registrierungsdatum: 7. Juli 2002

Wohnort: Schweiz

  • Private Nachricht senden

3

Samstag, 8. Februar 2003, 15:14

hi @all

andreas,iergendwie hast du recht.ich denke mir auch das beim nicht alzu krassem motortuning die versicherung nicht nachfragen oder nachpruefen wird.
anders ist es aber beim fahrwerk-bremsen-felgen. hab mal von einem fall gehoert wo einer ein fahrwerk drin hatte das nicht fuer dieses auto war.
es war aber fast identisch mit dem orginalfahrwerk,nur etwas haerter und tiefer(nur ca. 5mm).es ereignte sich dann mal ein unfall mit nem leichtverletzten,der grund laut meinem kolleg war aquaplaning,der versicherungs fritz der den schaden am auto begutachtete fand das mit dem fahrwerk heraus,und dann wars fertig lustig.
die versicherung konnte nicht beweisen,das es mit dem orginal FW nicht zu diesem unfall gekommen waere,(zum glueck hatte er ne rechtsschutz versicherung)da es an diesem tag auch wirklich stark geregnet hat.
glaube am schluss einigten sie sich,das der kolleg 30% von den gesamten kosten uebernehmen musste.
in einem anderen fall aber,weiss ich das ein kolleg ein bmw FW in einem golf drinn hatte,in einer kurve hats ihn ueberschlagen,interessierte die versicherung aber nicht.

ich denke das haengt immer wieder von den versicherungsexperten ab,ob die laune gut ist,oder vielleicht ein neutraler versicherungsexperte den das nicht interessiert,oder er schaut mal zu genau nach,dann koennte mann pech haben.

gruss dean


Beiträge: 1 474

Registrierungsdatum: 27. November 2001

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

4

Samstag, 8. Februar 2003, 17:02

Hi Andreas,
sicher können die rausfinden, ob die Kennfelder verändert sind oder nicht.
Steuergerät zum Händler oder direkt zum Hersteller schicken, auslesen lassen und fertig. Bei VW und Audi werden mittlerweile immer öfter Steuergeräte zur Überprüfung eingeschickt. Andere Möglichkeit, Autos die nicht allzu schwer beschädigt sind, kommen auf einen Prüfstand. Unser Audi-Zentrum in Essen hat einen Allrad-Prüfstand, dieser wird nun immer häufiger dazu benutzt, festzustellen, ob am Fahrzeug leistungssteigende Maßnahmen gemacht worden sind.
Dies weiß ich aus erster Hand, weil mein Bruder dort arbeitet.


Gruß
Bastian

Grüße aus dem Ruhrpott

With great power comes great responsibility

vonderAlb

Erleuchteter

Beiträge: 9 862

Registrierungsdatum: 5. Oktober 2001

  • Private Nachricht senden

5

Samstag, 8. Februar 2003, 18:45

Also, Eintragungen machen lassen.
Wer tunt und dafür Geld ausgibt, muß auch die Eintragungskosten einkalkulieren.
Temmel hat sogar UNICHIP eingetragen bekommen. Es geht also.

www.tuev-sondereintragung.de
www.tuev-sondereintragungen.de

Andreas
Andreas

Subaru Outback 2.5i Sport MY18
Lexus SC430 MY06
Genesis GV60 Sport MY22