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BlackGT00

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1

Sonntag, 6. Oktober 2019, 15:19

Eintragungen am Fahrzeug mit Typenschein X und ohne COC Genehmigung (z.B. Nissan Skyline, Silvia S15 etc.. )

Guten Tag liebe Forumsgemeinde :D
Ich hoffe das Thema passt hier rein, auch wenn es nicht explizit um Subies geht..
Mich interessiert es sehr wie das Eintragen von Modifikationen ohne Typenschein und COC übereinstimmung funktioniert.. Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt?

Bespiel: Ich kaufe ein Nissan Skyline die es ja nie in Europa gegeben hat, das Fahrzeug hat MFK und alles, nun will ich aber z.B. nachträglich noch ein Gewindefahrwerk verbauen. geht das jedesmal über die Einzelabnahme? Kann ja kein Gutachten ausgestellt werden wenn kein Typenschein oder Übereinstimmung vorhanden ist oder?

Hoffe jemand kann mir Klarheit schaffen ?( :tschuess:

Freundliche Grüsse :)

2

Sonntag, 6. Oktober 2019, 15:46

Geht nur über Einzelabnahme, sprich Abnahme durch Fakt, DDC etc.

BlackGT00

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3

Sonntag, 6. Oktober 2019, 16:02

@RGS: und kann man das pauschal sagen was das pro Mutation kostet?

bezieht sich auf die schweiz sorry :whistling:

4

Sonntag, 6. Oktober 2019, 18:29

Am besten Du gehst zu Deiner MFK und besprichst das mit dem Chef des Hauses.
Wenn Dir dieser sagt, dass dies mit den vorhandenen Papieren kein Problem ist und er Dir das einträgt reicht es.
Wenn er Stur nach Gesetz geht, geht es eigentlich nicht, da die Typenscheinnummer eigentlich als Mass der Dinge gilt. :prophezei:
Ich hab an meinem Pickup mal eine zusätzliche Federeinheit mit Druckluft als Option im Auge gehabt, falls der Hersteller es nicht auf Garantie erledigen würde.
Papiere waren auch nur "TüV"-geprüft, diese hätten sie aber akzeptiert als ich dies im Voraus abgeklärt habe.
Bei meinem RA hab ich beim letzten Termin auch nachgefragt wie es nun eigentlich aussieht mit meinem Remus Esd. ( Hab ihn zum Vorführen demontiert und den geprüften montiert, im Fall... isch verbotte im Fall...:gg: )
Dieser ist nach Aussage des Prüfers eigentlich nicht zugelassen auf meinem, weil ich ein X im Typenschein habe . Er ist zwar für alle GC8 und ein paar STI's legal, aber nur mit CH-Typennummer halt...
Klingt doof, is aber so... :gruebel:
Die Brembo musste bei meinem auch extra durch die Fakt zugelassen werden, weil ich kein ABS-Gedöns habe und die Zulassung nur für solche mit gilt... :vermoebel:

BlackGT00

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5

Sonntag, 6. Oktober 2019, 18:59

Vielen Dank für die Auskunft, auch dort spielt halt der Faktor Mensch eine Rolle :rolleyes:
Was ich schade finde das man Online so wenig über dieses Thema findet :hmmm:
Schönen Abend allerseits :thumbup: