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  • »retseroF« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 527

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1

Sonntag, 30. November 2014, 19:20

Kurzzeitkennzeichen nur noch mit Tüv und ASU?

Für eure Information:

Viele schrauben nicht nur und wollen vielleicht das eine oder andere Mal einen Oldie ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen von A nach B bewegen.

Das soll künftig nur noch mit gültigem TÜV und AU möglich sein!

Mit der Teilnahme an der Online-Petition kann man vielleicht mit genügend "Unterschriften" diesen Gesetzesentwurf stoppen!


Zitat:

Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU!
-
Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll wie folgt geändert werden:

Wie bisher sollen auch Fahrzeuge ohne TÜV und AU bewegt werden können.
Begründung:

Restaurierungen, Kauf, Verkauf und Überführungsfahrten sind anderweitig nicht sinnvoll durchführbar, Dies betrifft auch und insbesondere Nutzfahrzeuge, vom Mähdrescher über Omnibus bis LKW, die nur extrem kosten- und zeitintensiv sowie umständlich per Tieflader bewegt werden könnten.
Das technische Kulturgut der Oldtimerfahrzeuge wird dadurch massiv bedroht.
Private Käufe und Verkäufe von Fahrzeugen mit abgelaufenen oder ausländischem TÜV werden nahezu undurchführbar.
Werkstätten können nicht mehr angesteuert und Probefahrten nicht mehr durchgeführt werden. Dies erschwert und verunmöglicht somit die Wiedererlangung einer HU.
Die HU und AU soll Voraussetzung für die neuen Kurzzeitkennzeichen sein, Die logistische Umsetzung zur Erlangung der HU und AU mithilfe der Kurzzeitkennzeichen soll aber zukünftig verboten werden. Hier möchte der Bundestag eine klassische Deadlock-Situation schaffen und das geht so nicht.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Stuttgart, 01.10.2014 (aktiv bis 31.12.2014)

Hier zur Online-Petition:

Offizielle Seite für Petitionen für den Bundestag


Ich hab mal unterschrieben, ein bisschen Demokratie zum Frühstück kann nicht schaden. :thumbup:

Grüße, retseroF

la2

Mitglied im GT-Club

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2

Sonntag, 30. November 2014, 21:23

hab auch schon unterschrieben hab es in der Oldtimer Markt gelesen :(
Hoffentlich kommen die damit nicht durch

woelfi

Anfänger

Beiträge: 2

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3

Montag, 30. März 2015, 23:34

Was genau versteht man denn unter Kurzzeitkennzeichen? :/ Ist damit eine Tageszulassung gemeint, also sowas hier? Oder ist ein Kurzzeitkennzeichen wieder nochmal was anderes? Würde mich mal interessieren.

Baumschubser

Super Moderator

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4

Dienstag, 31. März 2015, 00:28

Was genau versteht man denn unter Kurzzeitkennzeichen? :/ Ist damit eine Tageszulassung gemeint, also sowas hier? Oder ist ein Kurzzeitkennzeichen wieder nochmal was anderes? Würde mich mal interessieren.

Kurzzeitkennzeichen haben eine Gültigkeit von 5 Tagen und tragen am rechten Rand das Ablaufdatum (der Gültigkeit). Außerdem tragen sie nur die Buchstabenkombination des Zulassungsbezirks, aber keine weiteren Buchstaben nach dem Leerfeld.

Passender Artikel zur Neuregelung


Gruß
Stephan

S-XT

Fortgeschrittener

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5

Dienstag, 31. März 2015, 02:47

Das war es dann nun mit dem Kurzzeitkennzeichen, es hat nun genauso seinen Sinn verloren wie das 07er Kennzeichen und das Wechselkennzeichen! Danke Berlin, danke dafür! Heute letzte Chance ein Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU zu erwerben :) Die nächste Aktion die man uns reinwürgt wird dann die Maut sein...