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41

Dienstag, 12. August 2014, 17:29

Ich verstehe den Beitrag so, dass Dashcams genutzt werden dürfen. Jedoch nicht, um Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, bei dem niemand zu Schaden kommt, in irgendeiner Form an den Pranger (Anzeige bei der Polizei oder öffentliches Posten auf einer Plattform) gestellt wird.

Ich nutze meine Dashcam auch nur, um meine Interessen im tatsächlichen Schadensfall zu wahren. Ich hab weder die Zeit, noch die Muse, andere Leute im Strassenverkehr durch Anzeigen oder Veröffentlichen zu disziplinieren, kontrollieren oder schlecht zu machen.
Die Kfz-Versicherung ist ganz sicher am Videobeweis interessiert, ob der Typ an der roten Ampel vor mir zurückgesetzt hat, um die Spur zu wechseln, mir dabei in die Karre gefahren ist, oder ob ich gepennt habe und ihm hinten drauf gefahren bin.
Ahoi

matze383

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42

Dienstag, 12. August 2014, 18:17

Die Ansicht von Schalli reicht den Datenschützern aber wohl nicht:

Zitat

Auslöser des sogenannten Dashcam-Verfahrens ist die Klage eines Nürnberger Anwalts, der seine Autofahrt mit der Kamera gefilmt hatte. Anschließend stellte er das Videomaterial der Polizei zur Verfügung. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte dem Mann daraufhin den Einsatz der Dashcam untersagt. Die Behörde sieht in der Benutzung einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Der Kläger hingegen betont, dass die Aufnahmen lediglich als Beweis im Fall eines Unfalls eingesetzt würden. Personen sind seinen Angaben zufolge auf den Videos nicht zu sehen.


denn

Zitat

Thomas Kranig, Präsident des Landesamtes für Datenschutz, sieht in den Dashcams eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung: "Es würde dazu führen, dass jeder jeden im Straßenverkehr beobachtet", so Kranig. Das Problem dabei sei, dass die gefilmten Menschen nichts von der Videoaufzeichnung wüssten.

Zitat

Die Behörden halten es für problematisch, dass Autofahrer mit ihrer Windschutzscheibenkamera „anlasslos“ Verkehrsteilnehmer filmen.

Zitat

Hintergrund ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Darin wird geregelt, dass jeder sich in der Öffentlichkeit frei bewegen kann, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden. Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen über Dashcams verstößt gegen diese Regelung und ist grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren.


Links:

http://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/…id_4055619.html

http://www.br.de/nachrichten/mittelfrank…nsbach-100.html

http://www.handelsblatt.com/auto/nachric…s/10320398.html

http://www.rp-online.de/leben/auto/ratge…h-aid-1.4447343
enjoy the flight !

43

Dienstag, 12. August 2014, 19:10

Ich bin auch für den Schutz von Daten.
Die Problematik bei den Dashcams ist einfach die, dass man schwer kontrollieren kann, was mit den Daten tatsächlich passiert.

Ein normaler Dashcam-Nutzer startet den Wagen, sieht das optische oder hört das akustische Signal, dass die Cam aufzeichnet. Was die Cam aufzeichnet, schaut man sich nie an. Die Aufzeichnungen werden bei jeder neuen Fahrt in bestimmten Intervallen gelöscht bzw überschrieben. Es sei denn, es tritt der Fall ein, dass der Dashcam-Nutzer im Strassenverkehr geschädigt wird. Dann sichert man für sich selbst die betreffende Datei.
Somit verlassen die Daten des Speichermediums der Dashcam niemals das Gerät und landen nicht auf einem PC und schon gar nicht im Netz oder beim Rechtsanwalt.
Ich bin davon überzeugt, dass mindestens 90% aller deutschen Dashcam-Nutzer so verfahren. Anfangs spielt man sicher noch ein bißchen mehr rum, das legt sich jedoch nach spätestens einer Woche.

Keiner weiß jedoch, was mit den Aufzeichnungen der Kameras in der Stammkneipe, des Clubs oder im öffentlichen Raum (Tankstellen, Strassen, Plätze, Wettercams, Banken, Behörden usw. usw.) passiert.....
Ahoi

indigena

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44

Dienstag, 12. August 2014, 20:06

Moin

So, "dauerhafte Dashcam-Aufnahmen sind strafbar, wenn sie im Netz veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden".

Was passiert nun mit bereits bei yt hochgeladenen Videos (siehe Ortsdurchfahrten, etc.)?

Franzisko

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45

Dienstag, 12. August 2014, 20:08

@ mateze383 Danke für die Links.

Die Sache ist nur, dass es keine Vorratsdatensammlung ist. Es sei denn, man kopiert die Aufnahmen auf einen anderen Datenträger. Sonst werden die Aufnahmen fortlaufend überschrieben. Nach meiner Beobachtung speichert meine Kamera bis etwa zehn Stunden. Das heißt es sind fünf Minuten Segmente und wenn ein Segment kürzer ist, sind es entsprechend weniger als die zehn Stunden.

Die Dashcam bietet ja Vorteile. Und den Datenschützern steht es frei, an der Gestaltung der Einsatzbedingungen mitzuwirken. Oder wir verbieten alles, was Videoaufnahmen machen kann. Allem voran Smartphones und Googlebrille.

Zumindest bei Android macht die Kameraapp ein nicht abschaltbares Geräusch und hat eine Aufnahmeverzögerung. Und nun gibt es eine Kamera in WhatsApp, die das nicht hat...
Gruß

Franzisko

Franzisko

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46

Dienstag, 12. August 2014, 20:39

Was passiert nun mit bereits bei yt hochgeladenen Videos (siehe Ortsdurchfahrten, etc.)?

Gute Frage. Wenn Personen zu erkennen sind, löschen?

Nachtrag:

Gruß

Franzisko

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franzisko« (12. August 2014, 21:29)


bluuu

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47

Dienstag, 12. August 2014, 22:21

ja, drum habe ich den polizisten gefragt, und er hat gesagt, dass die polizei die dashcams toleriert, weil es im notfall einen videobeweis gibt zur schuldigenermittlung, und sonst macht an noralerweise ja nichts mit der dashcam.

Knoten

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48

Mittwoch, 13. August 2014, 07:23

Alles aufgerühre nur weil einer wieder übertreiben und Polizei spielen muss.
Ich hoffe das geht noch alles positiv für die Dashcam-Nutzer aus!
Hatte nämlich auch schon eine ganze weile mit sowas geliebäugelt. :)
# Forester 2.0X SG Schalter [ MJ2007 ]

matze383

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49

Mittwoch, 13. August 2014, 09:16

Zitat

nur weil einer wieder übertreiben und Polizei spielen muss

Das ist doch hier gar nicht der Fall und doch kam es zum Verbot für den Kläger.

Zitat

Der Kläger hingegen betont, dass die Aufnahmen lediglich als Beweis im Fall eines Unfalls eingesetzt würden.


Ist aber gar nicht so abwegig, dass einige Leutchen die Aufnahmen zum Polizist spielen nutzen würden. Passiert ja heute schon oft genug, auch ohne die Cams.
enjoy the flight !

Knoten

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50

Mittwoch, 13. August 2014, 10:12

Hoppla, ich meine nicht den Beitrag von eben, sondern den Ursprung, der das Gerichtsverfahren angestoßen hat.
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Franzisko

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Mittwoch, 13. August 2014, 23:42

Der hat ja nicht Polizist gespielt sondern sich bedroht gefühlt.

Allerdings verstehe ich das Urteil bzw die Pressemitteilung nicht. Da wird in der Überschrift von einem Formfehler geschrieben und im Text steht, dass das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde. Dann ist es aber kein Formfehler mehr. Und der Ermessensfehler hätte im Gerichtsverfahren geheilt werden können. Da kann man sogar die Begründung komplett austauschen.
Gruß

Franzisko

bogi

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52

Dienstag, 19. August 2014, 20:20

Hi
Nach dem Urteil habe ich meine Dashcam zu Actioncam umbenannt, gegen deren Aufnahmen haben die Datenschützer nicht. :D

Gruß Bogi

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53

Dienstag, 19. August 2014, 21:04

Das eben in den Medien hochgepushte Urteil ist aus juristischer Sicht lediglich eine Individualentscheidung eines einzelnen Gerichts. Daher weder repräsentativ GESCHWEIGE DENN richtungsweisend oder in irgend einer Form als Präzedenzfall anzusehen.

Bezüglich Datenschutz: Falls man mit Dashcam filmt und einen Unfallhergang beweisen möchte, in den man selbst verwickelt ist, kann auch eine Kopie als Beweis gegeben werden, in der sämtliche Gesichter und Kennzeichen nicht beteiligter Fazrheute nachträglich verpixelt wurde. Damit wäre der Datenschutz und Persönlichkeitsrecht Anderer gewahrt, was einer Verwendung als Beweismittel möglich machen würde. Eine nachträgliche Bearbeitung des Videos durch verpixelung stört die Beweiskraft nicht.

Allerdings sollten sich manche Dashcam User von der Perversion verabschieden, einen Videowagen über die Straßen führen zu können, den dabei aufgezeichneten Film zu Hause auf Verkehrsverstöße anderer Teilnehmer durchzusuchen und diese der Reihe nach anzeigen zu dürfen. Das ist dann nämlich eine anlasslose Aufzeichnung die nur dem soeben beschriebenen Zweck diente, was selbstverständlich das Persönlichkeitsrecht der aufgezeichneten Personen verletzt.

Deshalb auch der Feine Unterschied beim Radar-Blitzen:

Wird vor eine Aufzeichnung (z.B. ein Foto) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, passiert das Foto nur dann, wenn jemand zu schnell durch die Geschwindigkeitsmessung fuhr, also ist die Aufzeichnung anlassbezogen und deshalb keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Würden die Politeusen die Straße einen Tag lang über viele Stunden in einem Video daueraufzeichnen und danach darauf nach zu schnellen Fahrern suchen, wäre es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Weil es anlasslos geschah und auch alle Autofahrer gefilmt wurden, welche die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »kawakawa« (19. August 2014, 21:11)


Franzisko

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Dienstag, 19. August 2014, 23:26

@ bogi. Dann musst die Aufzeichnung ändern. Muss dann nicht in Segmenten sondern am Stück sein.

@ kawakawa. Sie sagen, dass die Dashcam auch anlasslos aufzeichnet. Danach könnte man davon ausgehen, dass man nur an Unfallschwerpunkten die Kamera einschalten dürfte.

Die ständige Aufzeichnung durch die Polizei bei Abstandsmessungen ist laut BVerfG auch illegal. Da muss einer die ganze Zeit gucken und wenn er einen Drängler sieht, die Aufnahme starten. Aber ob dass so geschieht? Ich habe da meine Zweifel.

Meine Dashcam läuft in der Regel mit. Aber jemanden "anzuscheißen" wäre mir zu aufwändig.
Gruß

Franzisko

bogi

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Mittwoch, 20. August 2014, 08:39

@Franzisko
Selbstverständlich werde ich so mache :guteidee:
Gruß Bogi