Nach dem Text -den Du selbst als Zitat aus der Police angibst"-keine Angabe des Fahrtzwecks"- scheint die Versicherung anzunehmen,
dass das Auto auch gewerblichen Zwecken dient, evtl. sogar für "Motorsport-Veranstaltungen bei denen es auf die Erzeilung einer
Höchstgeschwindikeit ankommt". Ausschalten/Ausschlie0en sollte man auch "beliebiger Fahrer" und konkret sagen "der Halter".
jedenfalls ist das alles komisch, wobei die VHV ja schlicht eine ganz normale Vers.Gesellschaft ist. irgendwas lief das quer.
Frag´doch mal bei
@drischnie: an. Der muss es bei seinem eignen Auto ja genau wissen.