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Impreza_Melli

Fortgeschrittener

  • »Impreza_Melli« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 27. Dezember 2013, 21:06

Vor gut 1 Jahr Getriebe reparieren lassen, nun wohl möglich wieder im A**** !! Welche Rechte habe ich ?

Hallo liebe Subie - Gemeinde,

vor gut einem Jahr musste sich mein Großer einer großen Getriebe - OP unterziehen (wurde bei einer Subaru - Werkstatt gemacht). Kosten 1.400 € und erst mal wieder Ruhe. So weit, so gut .... Seit einigen Wochen höre ich beim Gasgeben allerdings wieder so ein grausames Pfeifen, so wie damals schon als es repariert werden musste !

Morgen werde ich mich mal zur Werkstatt meines Vertrauens begeben und (wieder einmal) nach Rat fragen. Mein Gefühl sagt mir, dass sich bei der Probefahrt & einer Untersuchung herausstellen wird, dass es wieder das Getriebe ist !
Zu Subaru fahre ich ERST MAL NICHT hin, denn die haben beim letzten Mal versucht, mich über den Tisch zu ziehen !!! ERST wenn ich (durch die andere Werkstatt) Gewissheit habe, dass wirklich wieder was mit dem Getriebe ist, werde ich wohl oder übel wieder zu Subaru fahren müssen.

Die Rechnung habe ich noch und ich weiß auch, dass ich ein Recht auf Nachbesserung habe .... ABER : WIE beweise ich (den "tollen" Mechanikern), dass der (erneute) Schaden durch IHRE Arbeit entstanden ist ?!? Denn ICH bin ja in der Beweispflicht .....
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen und mir Tipps und Ratschläge geben ! Ach ja, und mir vielleicht auch die Daumen drücken, dass sich mein super - sensibles Gehör NUR "verhört" hat und es doch nicht das Getriebe ist .....
Danke !

LG. Die Melli

trallet

Fortgeschrittener

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2

Samstag, 28. Dezember 2013, 11:10

Das beweisen ist in der Tat sehr schwierig und ohne auseinanderbauen mit sicherheit auch nicht möglich!

Hole Dir Rat bei Deiner Werkstatt des Vertrauens damit Du erst mal Gewissheit hast und versuche das dann mit deinem Subaru-Händler ruhig und sachlich zu klären. Nur baut nichts auseinander und macht nur ne Gehörprobe--Probefahrt. Sollte man sehen dass Du was aufgebaut hast oder Schrauben gelöst hast ist Deine Gewährleistung sehr schnell anfechtbar bzw. erloschen! In diesem Falle würde niemand Deinen erneuten Schaden als Mangel anerkennen und diesen sofort abwehren. Aber Getriebeschäden sind sowieso ein riesen Problem bei Beweislastumkehr nach einem halben Jahr...

Solltest Du dann nicht weiter kommen schlage den Weg über Subaru-Deutschland ein und Schildere Dein Problem dort. Vielleicht haben die dann die Möglichkeit sanften "Druck" auszuüben auf deinen Händler.

Viel Erfolg. Vielleicht klappts ja direkt ohne Probleme...

Baumschubser

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3

Sonntag, 29. Dezember 2013, 03:57

ABER : WIE beweise ich (den "tollen" Mechanikern), dass der (erneute) Schaden durch IHRE Arbeit entstanden ist ?!? Denn ICH bin ja in der Beweispflicht .....

Ich würde eine Kfz-Sachverständigen einschalten.
Ja der kostet auch Geld, aber wenn Du den Stand des Getriebe-Innenlebens dokumentiert und eventuell vorhandene Spuren einer unzureichenden / unfachmännischen Reparatur gesichert haben willst, dann brauchst Du jemanden, der sich auf solche Dinge versteht und unabhängig von der ursprünglich reparierenden Werkstatt ist.
Wenn der Sachverständige beim Ausbau und der Demontage des Getriebes dabei ist und dies überwacht, dann sollte möglichen Vertuschungsversuchen seitens des Reparaturbetriebes vorgebeugt sein. Auch kann der unabhängige Fachmann den Zustand des Getriebes mit den Posten auf der Rechnung vergleichen und nachprüfen, ob die abgerechneten Arbeiten tatsächlich gemacht wurden und wenn ja, ob sie korrekt gemacht wurden.
Wenn weniger als abgerechnet gemacht oder fehlerhaft gearbeitet wurde, so kann mit dem Gutachten dein Anspruch auf korrekte Durchführung der Reparatur und ggf. wenn sich der Schaden von vor einem Jahr ausgeweitet hat auch der größere Reparaturumfang geltend gemacht werden.

Also schau dich mal im Telefonbuch (oder ähnliches) nach entsprechenden Fachleuten um (hinterfrage aber auch ihre Erfahrung hinsichtlich Erstellung solcher Gutachten) und schildere dein Problem bzw. suche ihn mit dem Auto auf, dass er auch schonmal die Geräusche im Fahrbetrieb anhören kann. Wenn er die Befürchtung teilt, dass die vorherige Reparatur tatsächlich nicht fachgerecht durchgeführt wurde, dann kläre den weiteren Fortgang.
Dann musst Du natürlich auch beim Termin in der Subaru-Werkstatt das mit dem Gutachter sagen, damit mit der Demontage nur im Beisein des Sachverständigen begonnen wird.

Sollte sich im Rahmen der Begutachtung dann rausstellen, dass es sich um einen "neuen" anderen Fehler handelt und die Reparatur vor einem Jahr fehlerfrei war, dann musst Du die Kosten des Gutachters natürlich selber tragen. Stellt sich jedoch ein mangelhaft reparierter Getriebeschaden heraus, der jetzt weitere Schäden verursacht hat, dann musst Du die Gutachterkosten sicherlich auf dem Zivilweg von der Werkstatt einfordern.
Im Kfz-Handwerk gibt es ja auch Schiedsstellen, um bei Streitigkeiten zwischen Werkstätten und Kunden zu vermitteln / zu schlichten, damit es auch außergerichtlich zur Einigung kommen kann. Aber auch dafür brauchst Du das Sachverständigengutachten um den Stand des Schadens beim Ausbau des Getriebes und eventuelle Reparaturfehler nachweisen zu können.

Mein :) hatte vor ein paar Jahren aus Anlass seines Firmenjubiläums einen kleinen Kreis seiner Kunden zu einer Abendveranstaltung geladen, zu der auch seine Geschäftspartner rund um das Auto zugegen waren und von ihren Aufgaben berichteten.
Dabei war auch der Kfz-Sachverständige (Selbständiger / keiner von TÜV oder Dekra), der ein wenig aus dem Nähkästchen plauderte. Unter anderem ging es da auch um den Anspruch eines Fahrzeugbesitzers (kein Subaru) gegenüber dem Kfz-Hersteller in Niedersachsen. Mithilfe des Gutachtens des Sachverständigen sprang für den Fahrzeugbesitzer eine kostenfreie Reparatur (oder war es eine Wandlung?) heraus.


Mal noch ein anderes Beispiel was die Arbeit von "Fachfirmen" angeht (auch wenn es hierbei nicht um einen Sachverständigen und schon gar nicht um Autos geht). Daher OT
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Ein Kumpel hat sich vor etlichen Jahren ein Haus gebaut. Es wurden auch Dachfenster einer bekannten Marke eingebaut. Mein Kumpel war tagsüber auch arbeiten und konnte sich nur abends oder am WE vom Baufortschritt überzeugen.
Als die Dachfenster montiert waren, fiel ihm auch als Laie auf, dass das ziemlich merkwürdig aussah. Er bat daraufhin einen Bekannten aus der Baubranche um eine Besichtigung und Einschätzung. Dieser fand die Einwände meines Kumpels berechtigt und empfahl ihm die Rücksprache mit der ausführenden Firma (sie war Vertriebspartner für die Produkte).
Diese wiederum sah in der Art der Montage dann keinen zu bemängelnden Stand.

Also wandte sich mein Kumpel direkt an den Hersteller und es wurde ein Außendienstmitarbeiter zu einem Vor-Ort-Termin geschickt.
Bei diesem waren neben dem Außendienstler des Herstellers und meinem Kumpel der Chef der Einbaufirma zugegen. Dieser erklärte also noch einmal, dass der Einbau fachgerecht erfolgt sei. Daraufhin gab sich der Außendienstler als Vertreter des Herstellers zu erkennen und erklärte dem Firmeninhaber seine ganzen Einbaufehler.
Das Ende vom Lied: Die Firma musste alle (angeblich mängelfrei installierten) Dachfenster wieder ausbauen und auf eigene Kosten Ersatz neu beschaffen und korrekt einbauen.
Ob die Firma danach weiterhin die Produkte vertreiben durfte ist mir nicht bekannt.

Die vorgefundenen Mängel hätten in einigen Jahren zu Schäden in der Dachisolierung durch Undichtigkeiten geführt.


Nur baut nichts auseinander und macht nur ne Gehörprobe--Probefahrt. Sollte man sehen dass Du was aufgebaut hast oder Schrauben gelöst hast ist Deine Gewährleistung sehr schnell anfechtbar bzw. erloschen! In diesem Falle würde niemand Deinen erneuten Schaden als Mangel anerkennen und diesen sofort abwehren.

Richtig erkannt!


Gruß
Stephan