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Hammel

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1

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:53

Hagel - Versicherung

Hallo mein Auto wurde heute vom Hagel getroffen. Ich möchte dies über meine Versicherung laufen lassen. innert welcher frist muss ich das melden?


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Danke schonmal für Ratschläge!

Gruss

Hammel

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2

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:57

Hallo mein Auto wurde heute vom Hagel getroffen. Ich möchte dies über meine Versicherung laufen lassen. innert welcher frist muss ich das melden?

So schnell als möglich würd ich das machen.

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Wo hats dich erwischt...? ZH-Oberland...?


Gruss Stibe
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Hammel

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3

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:59

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4

Dienstag, 18. Juni 2013, 23:01

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
so schnell wie möglich melden!!!!einfach sagen seist unterwegs gewesen und wolltest dich unter ein vordach oder was änliches retten.....

vonderAlb

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5

Mittwoch, 19. Juni 2013, 11:29

@Hammel

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Andreas

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resonic

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6

Mittwoch, 19. Juni 2013, 11:42

Eben. Hagelschaden kann ja auch passiern wenn du im Restaurant bist und dein Auto draussen parkt oder du halt Einkaufen bist und die Kiste auf dem Parkplatz steht. Ist ja nicht so, dass die Versicherung nur Hagel auf dem eigenen Grundstück abdecken würde ;)

Runeflinger

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Mittwoch, 19. Juni 2013, 12:23

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david_87

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8

Mittwoch, 19. Juni 2013, 18:03

Hab meinen auch noch nach 3 Monate melden können...

Nidi

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9

Mittwoch, 19. Juni 2013, 21:53

Den Schaden melden kannst du auch noch ein paar Monate später, das ist kein Problem.

Die Versicherungen haben momentan so oder so zuviel zu tun, da haben sie es gerne wenn nicht alle am nächsten Tag anrufen.
Die Versicherungen werden wenn es viele Schäden hat einen Drive-In errichten, da bekommst du einen Termin und dort zeigst du dein Auto, wird angeschaut und gleich das Schadenausmass berechnet.

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Hammel

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10

Mittwoch, 19. Juni 2013, 22:06

Hallo

Danke für die zahlreichen Antworten. Habs gleich heute gemeldet

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vonderAlb

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11

Donnerstag, 20. Juni 2013, 10:57

Die Versicherungen werden wenn es viele Schäden hat einen Drive-In errichten, da bekommst du einen Termin und dort zeigst du dein Auto, wird angeschaut und gleich das Schadenausmass berechnet.

Meistens viel zu tief, zum Schaden des Versicherungsnehmers. Die Versicherungen machen sich das sehr einfach. Dem Kunden mit Bargeld winken, er wird dann schon drauf eingehen und dann muß er schauen ob er mit dem Geld klar kommt (meistens nicht).

Wenn du wirklich daran interessiert bist den Schaden beheben zu lassen, dann laß den ganzen Vorgang über deine Vertragswerkstatt abwickeln.
Die schätzen den Schaden und je nach Höhe kann es sein das die Versicherung einen Gutachter schickt oder eben die Freigabe für die Reparatur erteilt.
Abgerechnet wird dann zwischen Versicherung und Reparaturwerkstatt und die beiden müssen dann miteinander klar kommen was die Schadenshöhe und -begleichung betrifft.
Du musst dich dann um nichts kümmern und nichts zahlen (ausser deinen Kostenanteil bei der Teilkaskoversicherung).
Andreas

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Arne78

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12

Sonntag, 23. Juni 2013, 09:37

Die schätzen den Schaden und je nach Höhe kann es sein das die Versicherung einen Gutachter schickt oder eben die Freigabe für die Reparatur erteilt.
Abgerechnet wird dann zwischen Versicherung und Reparaturwerkstatt und die beiden müssen dann miteinander klar kommen was die Schadenshöhe und -begleichung betrifft.
Du musst dich dann um nichts kümmern und nichts zahlen (ausser deinen Kostenanteil bei der Teilkaskoversicherung).
.....

....genauso war es bei meinem aktuellen Hagelschaden. Versicherung meinte nur: "Beim Händler Kostenvoranschlag machen lassen, den sie dann die Versicherung schicken und dann wird entschieden. In den meisten Fällen gibt es da keine Probleme.

....ist wohl von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, wie das gehandhabt wird.

Arne

Sheldon

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13

Dienstag, 9. Juli 2013, 16:27

So aus reinem Interesse: Warum sollte man den Schaden denn Monate danach noch melden können? Das klingt in meinen Ohren sehr unglaubwürdig, wenn es einen stört sollte man sich doch schnellstmöglich melden? Ich meine, ja, der Schaden ist dann immer noch (im gleichen Umfang) da. Aber kommt die Versicherung wirklich dafür auf?