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Apo

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41

Mittwoch, 12. Juni 2013, 16:12

Für die Aussage von ihm wäre doch eigentlich Betrug der richtige Straftatbestand...

Wenn er mündlich (schwächere Belegkraft) zusichert dass Unfall gehabt, aber schriftlich auf dem KaufVERTRAG (holla...ein Vertrag) unfallfreiheit festhält...ist das für mich Betrug
Oinkedy...
IG: @apolino14

ilPatrino

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42

Mittwoch, 12. Juni 2013, 17:54

anzeige wegen betrug > geldstrafe; zivilrechtliche ansprüche werden zweitrangig behandelt, also muß man warten, bis er nach der strafe wieder kohle hat, ehe man sich was holen kann...

zivilrechtlich anscheißen > kohle gibts erstrangig (und die eigenen kosten sind dank rechtsschutz irrelevant)

gamilon

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43

Mittwoch, 12. Juni 2013, 19:32

Auch wenn du Automechaniker bist hast du keine Röntgenaugen! Wie soll mann dies sehen ohne entkernen?

david_87

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44

Mittwoch, 12. Juni 2013, 19:33

Somit hat der Verkäufer schon bewiesen, dass er vom Unfall gewusst hat, da er dies aber im Kaufvertrag unter "Unfallfrei" festhält, ist es Betrug. Kein guter Schachzug von ihm... aber mündliche Aussagen gelten ja eh nix...

45

Sonntag, 16. Juni 2013, 12:56

wenn man 22.000 fürn GC8 rauswirft, sollte man vll aber auch als KFZler ggf. mal unter die Matten guggen oder nicht? (nicht böse gemeint - nur mal um auch was anderes als Zuspruch zu geben).

PS: wollte bis dahin sagen - von Privat is halt Pech - der kann ja auch net alles wissen. Aber mit der Aussage er hätte es dir gesagt und im Vertrag dann anders zu schreiben - naja ist schon ne Miese Sache - da stimm ich dir zu.

Phil1291

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46

Sonntag, 16. Juni 2013, 14:08

@War_Spider:

Lies doch bitte alles durch bevor du solche Aussagen machst:

"Und selbst als Automechaniker baue ich keine Musikanlage im Kofferraum aus um dann die Verkleidungen demontieren zu können, um einen eventuellen Unfallschaden zu entdecken."

Im Kofferraum waren ein riesen Subwoofer und zwei Verstärker auf einem eigens angefertigten Gestell verbaut.
Und das bau ich mit Sicherheit nicht aus nur um mal unter ein paar Matten zu gucken...

Zu deiner Aussage, er kann nicht alles wissen. Wenn er ja sagt, er hätte mich mündlich informiert, wusste er es ja. :huh:
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47

Sonntag, 16. Juni 2013, 14:27

Phil dann ließ doch vll auch mal alles durch dann hättest deinen letzten Satz nicht sagen müssen.

PS: bei nem 22.000 Euro Auto würd ich halt ebend 3mal gugge. Aber nun gut - musst du wissen.

Phil1291

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48

Sonntag, 16. Juni 2013, 15:08

Sind 22'000 CHF. Aber ja ist gut.
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pro

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49

Sonntag, 16. Juni 2013, 15:10

Darf man fragen, warum du bei der Vetragsunterzeichnung nicht interveniert hast,
als da stand, dass der Wagen unfallfrei ist, obwohl er dir was anderes gesagt hat?

Wenn dir der Wagen mit 18" OZ felgen versprochen hätte und dann kriegst du ihn mit original 15" und das steht so im Vertrag,
hättest du doch auch reklamiert?!

Ich denke dort könnte der Verkäufer leider ein Schlupfloch finden.
aber ich hoffe, deine Rechtsschutz und dein Anwalt richten das! Solche "Verkäufer" muss man dran kriegen!
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Phil1291

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50

Sonntag, 16. Juni 2013, 16:03

Er behauptet jetzt einfach er hätte mir das gesagt...

Mir wurde mündlich wie schriftlich versichert der Wagen sei Unfallfrei.
Als ich ihn, nachdem ich den Schaden entdeckt hatte, am Telefon gefragt habe ob er etwas davon wusste, hat er behauptet noch nie irgendwas davon gehört zu haben.

Jetzt, zwei Monate später, behauptet er, er hätte mir das beim Verkauf gesagt.
Wenn ich gewusst hätte das der Wagen einen Schaden hat, hätte ich natürlich genauer nachgeschaut und auch niemals diesen Preis bezahlt!
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51

Sonntag, 16. Juni 2013, 16:57

Da muss man sagen ist der Typ schon mit allen Wassern falsch gewaschen und ich hoffe du kannst deine Forderung durchsetzen.

Phil1291

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52

Montag, 15. Juli 2013, 18:37

So. Am 11.07 war der Termin beim Friedensrichter.
Ich konnte leider nicht mit dabei sein, daher war nur mein Anwalt dort.

Der hat einen Vergleich in der Höhe von 5'000CHF ausgehandelt. Ob ich diesen nun annehme oder Klage beim Bezirksgericht einreiche liegt jetzt in meinen Händen und werde ich in den nächsten Tagen entscheiden müssen.
Das Problem ist, wenn ich die Klage einreiche, dauert es mit Sicherheit nochmals gut ein Jahr bis ein endgültiges Urteil steht. Und selbst dann ist nicht gesagt, dass ich mehr erhalten werde als mit dem jetzigen Vergleich.

Der Grund für die 5'000CHF ist, dass der Friedensrichter lediglich bis zu diesem Betrag entscheiden kann. Alles was darüber ist, wird automatisch an das Bezirksgericht weitergeleitet.

Ich werde morgen nochmals mit meinem Anwalt Rücksprache nehmen und hören was er mir empfiehlt.
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Phil1291

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53

Samstag, 27. Juli 2013, 13:41

Nun ist alles endgültig abgeschlossen, das Urteil Rechtskräftig.

Es gab einen Vergleich über 5'000CHF. Ist nicht ganz der Betrag welchen ich mir erhofft hatte, aber ich denke dieser Kompromiss ist für beide Parteien tragbar.
Der Betrag wird in Raten bis Ende Oktober überwiesen.

Nun noch kurz zu den angefallenen Kosten:
Externe Anwaltskosten: 2'450CHF
Interne Anwaltskosten: 600CHF
Schadensexperte: 500CHF
Gerichtskosten: 400CHF

Total ca. 4'000CHF

Davon trage ich: 0CHF
Mein Rechtsschutz: 4'000CHF

Also wenn ich keinen Rechtsschutz gehabt hätte, hätte ich mir die Klage sparen können...
Dazu muss man noch sagen, dass dies lediglich bis zum Friedensrichter gegangen ist. Hätte ich dies weiter bis zum Bezirksgericht gezogen, dürften diese Kosten nochmals ein paar tausender steigen.
Falls jemand Fragen dazu hat, kann er sich gerne hier oder bei mir per PN melden. Auf jeden Fall kann ich meinen Rechtsschutz nur von ganzem Herzen weiterempfehlen!!! :thumbsup:
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Lukas_WRX

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54

Samstag, 27. Juli 2013, 15:29

Nun gut, man kann sich mit einem derartigen Vergleich zufriedengeben.

Was ich aber nicht verstehe: wieso wurden dann die o/e Kosten nicht wettgeschlagen?

Gruss
Lukas

Phil1291

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55

Samstag, 27. Juli 2013, 15:53

O/e Kosten?
Wettgeschlagen? ?(

Versteh ich nicht. 8|
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Lukas_WRX

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56

Samstag, 27. Juli 2013, 16:24

Sorry, o/e Kosten ist die Abkürzung für ordentliche und ausserordentliche Kosten. Wettschlagen bedeutet, dass die Parteien, diese Kosten je zur Hälfte tragen.
Oder sind die CHF 4'000.- die Kosten, die nur Dir entstanden sind?

Gruss
Lukas

Phil1291

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57

Samstag, 27. Juli 2013, 16:28

Das sind nur die Kosten welche für mich anfallen.
Für Anwalt, Gutachter, Gerichtsgebühren etc.

Also diese Kosten trägt meine Rechtsschutzversicherung. Mich kostet es gar nichts.
Ob sie diese Kosten abwälzen können, weiss ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen...
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gamilon

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Sonntag, 28. Juli 2013, 01:23

Du hättest vor dem Bezirksgericht den Fall gewinnen müssen, dann hätte der andere die Anwaltskosten übernehmen müssen. Auch bei einem Vergleich kann abgemacht werden wer welche Anwaltskosten übernimmt, aber das
war ja nicht Gegenstand des Vergleiches.

Aber auch wenn der andere die Anwaltskosten übernehmen muss, hast du zwar ein bisschen mehr Schadenfreude aber reell kein Geld mehr.