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Labyrator

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1

Donnerstag, 5. Mai 2011, 18:30

Autoreinigen mit 110bar Hochdruckreiniger?

Hallo, kann man den Kärcher bedenkenlos einsetzen um das Auto zu waschen?

meiner hat einen Druck von 110bar und zwei verschiedene Düsen...

THX

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RGS« (5. Mai 2011, 18:41) aus folgendem Grund: Titel und Ortho angepasst. Das Ding heisst Kärcher :)


2

Donnerstag, 5. Mai 2011, 18:39

Die Haus und Hobby Maschinchen sind für das konzipiert und können auch für die Autowäsche eingesetzt werden.
Aber
1. wird das Ergebnis nicht wirklich zufriedenstellen, da diese ja nur mit Kaltwasser reinigen
2. wird es ohne Reinigungsmittel noch schlechter
3. Kommt es nicht nur auf den Druck an, sondern auch noch um die Durchflussrate ( Liter / Stunde )
4. ist das waschen von Autos auf privaten Plätzen verboten, da diese ja auch keinen Oelabscheider haben

Aber ganz grundsätzlich kann/könnte man mit diesen B&H Maschinen mal schnell sein Auto vom gröbsten Schmutz entfernen.

edit:
Bei den Düsen wirst Du selber sehr schnell merken, dass die Rotordüse ( wird auch Dreckfräser genannt ) für die Autoreinigung gänzlich ungeignet ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RGS« (5. Mai 2011, 18:44)


Schattentaler

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3

Donnerstag, 5. Mai 2011, 18:57

4. ist das waschen von Autos auf privaten Plätzen verboten, da diese ja auch keinen Oelabscheider haben


Wer sagt denn sowas...? :dagegen:

Die meisten alten Häuser haben eine Entwässerung durch einen Ölabscheider, dort fliesst das Platzwasser sowie auch das Garagenwasser (Bodenabläufe, kleine Schlammsammler, usw.) rein und geht dann meistens direkt in einen Vorfluter (Gewässer wie Bach, Fluss, See) oder in die Meteorleitung
Heutzutage sind Ölabscheider in privaten Liegenschaften nicht mehr vorgeschrieben, jedoch muss dann das gesamte Platzwasser und Garagenwasser in die Schmutzwasserleitung abgeführt werden
Falls der Garagenplatz aber einen sickerfähigen Belag hat (Sickersteine, Kiesplatz, usw.) ist das Auto waschen jedoch verboten, da dann das Wasser direkt in den Boden geht und dort versickert

Gruss Stibe
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Labyrator

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4

Donnerstag, 5. Mai 2011, 21:09

super, hab mir nämlich extra einen gekauft für den wohnwagen und der kann auch mit wasser aus einem eimer gespiesen werden, sprich warmem wasser.

Und ich putz ihn seit der versiegelung eh nur mit wasser... bis jetzt hats gerreicht..

THX für die Antworten

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5

Donnerstag, 5. Mai 2011, 22:06

4. ist das waschen von Autos auf privaten Plätzen verboten, da diese ja auch keinen Oelabscheider haben


Soweit ich weiß ist das regional unterschiedlich und wird von der (Verbands-)gemeinde festgelegt, also ähnlich wie die Frage ob im Winter mit Salz gestreut werden darf oder nicht. Zumal: hat sich mal jemand nen Kopf gemacht wie viele Schadstoffe ich in die Kanalisation spüle wenn ich nur den Hof selber mit dem Hochdruckreiniger reinige? All die Jahre in denen da saurer Regen gefallen ist und sich festgesetzt hat werden da mit einem Mal weggespült. Allein von demher werde ich meinen Wagen auch weiter im Hof reinigen. Motor und Unterbodenwäsche macht man natürlich im Waschpark,das ist klar, ansonsten wüsste ich nicht wo irgendwelches Öl herkommen sollte welche das Grundwasser gefährden könnte.

Mit sauberen Grüßen :D ;)

des Retikulum

6

Donnerstag, 5. Mai 2011, 22:16

Nun, bevor ihr mich ganz zerreisst:

Zitat

Darf man sein Auto selber waschen? Gibt es Unterschiede zwischen Privatgrundstück/Straße?
Der Freund des Autos weiß: Nur die eigene Wäsche ist die beste. Jedoch ist die Autowäsche, die nicht in der Waschanlage stattfindet in der Regel nicht zulässig. Zwar gibt es keinen Paragrafen, der die Autowäsche direkt regelt, jedoch ist anerkannt, dass sich dieses aus dem geltenden Recht ergibt. Die Rechtsgrundlage ist insofern das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses verpflichtet jedermann, die Gewässer nicht unnötig zu belasten. Zudem ist für die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis der Behörde nötig. Da z.B. bei der Motorwäsche insbesondere viele Ölsubstanzen mit herausgewaschen werden ist diese ohne Erlaubnis immer unzulässig. Dasselbe gilt wenn das Auto zwar nur äußerlich gewaschen wird, dabei aber Reinigungsmittel verwendet werden, die Chemie enthalten. Werden diese verwendet, so gelangen sie regelmäßig mit dem Waschwasser auch auf den Boden und versickern dort. Auf unbefestigten Grundstücken dürfen diese daher niemals für die Autowäsche verwendet werden, da sie ansonsten direkt im Boden versickern und mit dem Grundwasser in Verbindung geraten. Auf unbefestigten Grundstücken ist daher eine Autowäsche wenn überhaupt nur mit klarem Wasser erlaubt. Ist das Grundstück hingegen befestigt (Pflastersteine, Asphalt), so können auch Waschmittel verwendet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das Grundstück an eine Kanalisation angeschlossen ist. Meist wird das die Straßenkanalisation sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es Trennungssysteme gibt. Das bedeutet, dass es Kanalisationskanäle gibt, in denen nur Regenwasser fließt und kein Schmutzwasser. In diese darf selbstverständlich nicht das mit Putzmitteln verunreinigte Wasser eingeleitet werden.

Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist also eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen können. Diese wird von der Behörde aber nur erteilt, wenn nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.

Auf öffentlichen Straßen kommt nicht das WHG zum Zuge, da die Oberflächen befestigt sind und das Wasser in die Kanalisation fließt. Deswegen kommt es hier gar nicht zum Zuführen von Stoffen in das Grundwasser. Jedoch gibt es in ca. 90 % der Gemeinden Sonderregelungen, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. Insofern sollte man sich bei der zuständigen Behörde, der unteren Wasserbehörde, erkundigen ob es eine örtliche Satzung gibt, die das Waschen auf der Straße verbietet. Sollte das Waschen auf der Straße tatsächlich zulässig sein, so stellt dieses wiederum eine Sondernutzung der Straße dar, die beantragt und bezahlt werden muss. Insofern mag die Autowäsche legal zwar möglich sein, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Der Gang in die Waschanlage dürfte deutlicher entspannter verlaufen.

imprezaboy

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7

Donnerstag, 5. Mai 2011, 22:17

Oder ihr kommt zu mir..für 10stutz könnt ihr sogar eueren Subi mit warm Wasser(bis 100 grad waschen) :D

Schattentaler

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8

Donnerstag, 5. Mai 2011, 22:24

Nun, bevor ihr mich ganz zerreisst:

Zitat

Darf man sein Auto selber waschen? Gibt es Unterschiede zwischen Privatgrundstück/Straße?
Der Freund des Autos weiß: Nur die eigene Wäsche ist die beste. Jedoch ist die Autowäsche, die nicht in der Waschanlage stattfindet in der Regel nicht zulässig. Zwar gibt es keinen Paragrafen, der die Autowäsche direkt regelt, jedoch ist anerkannt, dass sich dieses aus dem geltenden Recht ergibt. Die Rechtsgrundlage ist insofern das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dieses verpflichtet jedermann, die Gewässer nicht unnötig zu belasten. Zudem ist für die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser eine Erlaubnis der Behörde nötig. Da z.B. bei der Motorwäsche insbesondere viele Ölsubstanzen mit herausgewaschen werden ist diese ohne Erlaubnis immer unzulässig. Dasselbe gilt wenn das Auto zwar nur äußerlich gewaschen wird, dabei aber Reinigungsmittel verwendet werden, die Chemie enthalten. Werden diese verwendet, so gelangen sie regelmäßig mit dem Waschwasser auch auf den Boden und versickern dort. Auf unbefestigten Grundstücken dürfen diese daher niemals für die Autowäsche verwendet werden, da sie ansonsten direkt im Boden versickern und mit dem Grundwasser in Verbindung geraten. Auf unbefestigten Grundstücken ist daher eine Autowäsche wenn überhaupt nur mit klarem Wasser erlaubt. Ist das Grundstück hingegen befestigt (Pflastersteine, Asphalt), so können auch Waschmittel verwendet werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das Grundstück an eine Kanalisation angeschlossen ist. Meist wird das die Straßenkanalisation sein. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es Trennungssysteme gibt. Das bedeutet, dass es Kanalisationskanäle gibt, in denen nur Regenwasser fließt und kein Schmutzwasser. In diese darf selbstverständlich nicht das mit Putzmitteln verunreinigte Wasser eingeleitet werden.

Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist also eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen können. Diese wird von der Behörde aber nur erteilt, wenn nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG.

Auf öffentlichen Straßen kommt nicht das WHG zum Zuge, da die Oberflächen befestigt sind und das Wasser in die Kanalisation fließt. Deswegen kommt es hier gar nicht zum Zuführen von Stoffen in das Grundwasser. Jedoch gibt es in ca. 90 % der Gemeinden Sonderregelungen, die das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen untersagt. Insofern sollte man sich bei der zuständigen Behörde, der unteren Wasserbehörde, erkundigen ob es eine örtliche Satzung gibt, die das Waschen auf der Straße verbietet. Sollte das Waschen auf der Straße tatsächlich zulässig sein, so stellt dieses wiederum eine Sondernutzung der Straße dar, die beantragt und bezahlt werden muss. Insofern mag die Autowäsche legal zwar möglich sein, steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand. Der Gang in die Waschanlage dürfte deutlicher entspannter verlaufen.


Und das stimmt schon mal gar nicht :thumbdown:

Kanalisation = Schmutzabwasser (Fäkalien, usw.)
Meteorleitung = Meteorwasser (Regenwasser, usw.)

Denn die meisten Strassenabwässer führen direkt in Vorfluter
Ausser auf Autobahnen, da gibt es alle paar KM grosse Ölabscheider über die das Abwasser läuft bevor es in den Vorfluter fliesst

Ich arbeite nun schon mehr als 10 Jahre auf dem Job - von dem her kenn ich mich da ziemlich aus ;)
Zudem kann ich dir die Leitsätze über Gundstücksentwässerung vorlegen die von den schweizerischen Verbänden für Abwasser geschrieben sind

Gruss Stibe
1991 Toyota MR2 SW20
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9

Donnerstag, 5. Mai 2011, 22:25

Ok, dann kann ich in Zukunft meine Karre ja sogar mit gutem Gewissen waschen... :thumbsup:

Schattentaler

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10

Donnerstag, 5. Mai 2011, 22:36

Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Aber es ist wirklich von Gemeinde zu Gemeinde verschieden - das stimmt schon
Was unter Umständen nicht erlaubt ist, wird vielerorts "geduldet" - und an anderen Orten halt nicht

Aber wo kein Kläger - da kein Richter ;)

Gruss Stibe
1991 Toyota MR2 SW20
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11

Donnerstag, 5. Mai 2011, 22:49

Mal zurück zur ursprünglichen Frage:
Hallo, kann man den Kärcher bedenkenlos einsetzen um das Auto zu waschen?


Meiner Meinung nach JA (auch in Einklang mit der Umwelt) aber man sollte den Tipps im Handbuch des Reinigers folgen, also nicht näher rangehen als 10cm und keine aggressiven Reiniger (nicht gut für Vehiculum und Hochdruckreiniger). Außerdem sollte man es vermeiden die Felgen damit zu reinigen,denn da besteht die Gefahr den Reifen zu nahe zu kommen, gleiches gilt für die Radkästen. Hier lieber nen normalen Gartenschlauch nehmen.