Von der Garantie ausgenommen sind:
GARANTIEAUSSCHLÜSSE:
Ansprüche auf Rücknahme, Minderung oder auf Ersatz eines unmittelbaren oder
mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Sämtliche Folgeschäden, wie z. B. Nichtnutzbarkeit des Wagens, Abschleppen,
Ersatz- oder Mietwagen, Beschädigung von Waren, gewerbliche Verluste,
Zeitausfall, Telefonkosten oder jegliche andere persönliche oder finanzielle
Unannehmlichkeiten.
Eigenverschulden
Korrosionsschäden am Auspuffsystem
Innenausstattung, Polsterung und Verglasung
Lack- und Karosserieschäden
Ausrichtung und Korrektur von Karosserieteilen wie z. B. Stoßstangen, Türen,
Scheiben usw.
Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. Türen, Fenster oder Schiebedächer
Verunreinigungen im Kraftstoffsystem
Reifen und Felgen (z. B. Korrosion an Felgen)
Glas, Gehäuse und Leuchtmittel von Scheinwerfern, Rück-, Innen-, Brems-, und
Blinkleuchten
Ersatz von Radio-, Sound-, Navigations- oder Entertainment-Systemen
(Reparaturen sind von der Garantie abgedeckt)
Verschleißteile wie z. B. Zündkerzen, Keilriemen, Luftfiltereinsatz, Kraftstofffilter,
Ölfilter, Kupplungsscheiben, Glühkerzen, Dieselpartikelfilter, Stoßdämpfer,
Bremstrommeln, Scheibenwischerblätter, Sicherungen, Bremsbeläge,
Bremsklötze und Bremsscheiben, Batterien sowie sämtliche Öle und
Flüssigkeiten
Einstellungen, Reinigungsarbeiten, Polierungen, Nachversiegelungen,
Diagnosen und Kontrollen
Natürlicher Verschleiß, normale Abnutzung sowie sämtliche Geräusche und
Schwingungen, die keine Auswirkung auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit
des Fahrzeuges haben.
Schäden, die bereits durch andere Garantien oder Garantieversicherungen
abgedeckt sind.
Alle Schäden, die durch
äußere Einwirkungen oder gegen den Wagen schlagende Gegenstände (wie
Steine, Gras oder Laub, Schlamm oder sonstiger Schmutz)
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, Betriebsgefährdungen, Unfall oder
Fahrlässigkeit
unsachgemäße Durchführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten
unsachgemäße Behandlung der Fahrzeugs
unsachgemäße Installation eines Ersatz- oder Zubehörteils
Einbau oder Verwendung von Teilen und Flüssigkeiten (wie z. B. Öle und
Kraftstoffe, Bio-Diesel, Bio-Ethanol usw.), die nicht durch SUBARU
Deutschland freigegeben wurden,
entstanden sind.
Kosten soll das Ganze für 2 Jahre für den Diesel-Legacy 890.-€