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Samstag, 2. Mai 2020, 16:44

Kundendienstheft

Servus alle miteinander!

Ich meine, ich habe es schon irgendwo gelesen, finde es allerdings nicht mehr. Es geht um die Kundendiensthefte bzw. Eintragung der Inspektion.

Mein Wissensstand ist, dass etwaige Kundendienste bzw. Inspektionen seit 2017 nur noch im "digitalen Kundendienstheft" (nennen wir es DK) im Fahrzeug eingetragen werden. Bei meinem STI (MY18) war zwar ein Papier-Kundendienstheft dabei, dieses ist aber vollkommen jungfräulich.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs habe ich vom Händler als Nachweis über die durchgeführten Inspektionen einen Ausdruck aus dem DK erhalten. Da steht eben drin, welcher KM-Stand, welche Inspektion, wer diese durchgeführt hat etc.

Nun war ich bei meiner Werkstatt und die haben mich darauf hingewiesen, dass keine einzige Inspektion eingetragen sei. Daraufhin habe ich genau das gesagt, was ich im Absatz oben geschrieben habe. Der Freundliche hatte darauf nur gemeint, dass sie nichts gefunden haben.

Da ich den DK-Ausdruck vor mir habe, wundere ich mich, ob der Freundliche einfach nicht weiß, dass es nur noch digital hinterlegt wird oder ob es tatsächlich noch in Papierform erfolgen muss.

Wie ist es bei euch so mit den Inspektionen und dem Heft?`

Grüße aus Augsburg

RB199

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2

Samstag, 2. Mai 2020, 17:32

Es muss meines Wissens nach nur nachgewiesen werden, auf welche Art dies geschieht ist glaub egal.
Nur online geht allein deswegen schon nicht weil es gegen EU Recht verstoßen müsste. Nach EU Recht ist man nicht verpflichtet in die Vertragswerkstatt zu gehen und eine freie Werkstatt hat keinen Zugriff auf die Systeme, also muss ein Nachweis auf dem Papier auch ausreichen.
Und dann gibt es sicherlich auch noch "Old-School-Werkstätten" die kein Bock auf das Computerzeugs haben und alles nur auf dem Papier bzw im Heft machen wollen...

Online hat den Vorteil das bei Garantiefragen oder ähnliches die Historie für den Hersteller besser nachvollziehbar ist aber den Nachteil das der Besitzer eventuell keine Nachweise hat. In meinem Fall ist es so das alle Inspektionen Online und im Heft nachgewiesen wurden, für meinen Händler ist aber das erste Ausschlaggebende das Online System, er sagt da muss es hinterlegt sein. Zusätzlich habe ich in der Bordmappe dann auch noch ausdrücke gefunden über den Nachweis das es online eingetragen wurde.
Online hat übrigens noch einen weiteren Vorteil, es werden auch andere Arbeiten darin eingetragen, bei meinem wurde z.B. auf Garantie eine Reparatur an der Klimaanlage durchgeführt (keine Ahnung was genau, war beim Vorbesitzer), dies ist z.B. auch online hinterlegt.
"Alles außer Allrad ist ein Kompromiss"- Walter Röhrl

3

Samstag, 2. Mai 2020, 18:18

@RB199 Danke für deine Einschätzung!

Ich habe jetzt an Kundendienst Subaru Deutschland eine Mail geschrieben und den Sachverhalt geschildert. Sobald ich eine offizielle Antwort habe, werde ich diese hier posten.

bonidinimon

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4

Samstag, 2. Mai 2020, 19:01

Die Emil Frey in der Schweiz hat mich beim letzten Service darüber informiert, dass das Heft nicht mehr gebraucht wird, da der Service inzwischen online dokumentiert wird. Wenn ich will, füllen sie mir das Heft aber gerne weiterhin aus. Wenn du den Ausdruck hast, der sollte doch vom ich nenne es mal "Subaru Onlinesystem" sein, dann solltest du ja auf der sicheren Seite sein. Ansonsten kann sich die Werkstatt ja vielleicht mit deinem Händler in Verbindung setzen :)

5

Sonntag, 3. Mai 2020, 17:02

Zur Not kann man die Inspektionen anhand der Rechnungen nachweisen und nachtragen lassen.
Greetz
Oliver

WRX STI V1 VAF MY 2016 - verkauft

Dr Binner

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6

Sonntag, 3. Mai 2020, 18:33

Bei meiner Werkstatt wird das Serviceheft wie bis anhin ausgefüllt und der Ausdruck des digitalen Wartungsnachweises hineingelegt.

IKR

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7

Sonntag, 3. Mai 2020, 21:25

Bei meiner Werkstatt wird das Serviceheft wie bis anhin ausgefüllt und der Ausdruck des digitalen Wartungsnachweises hineingelegt.


im Garantie- und Kundendienstheft für meinen Subaru XV 2017 gibt es keine Möglichkeit, dort einen durchgeführten Service einzutragen. Es gibt nur die Seite 17 mit der Überschrift "Hinweis zu den erforderlichen Inspektions- und Wartungsleistungen". Dort werden dann die entsprechenden Kilometerstände oder Zeiträume für die "Inspektions- und Wartungsarbeiten" genannt.
Durchgeführte Inspektionen werden von der Subaru-Werkstatt mit Datum und Kilometerstand an Subaru Deutschland online weitergegeben.
Natürlich erhält man dazu eine Rechnung mit Datum und Kilometerstand, in der alle vorgeschriebenen Arbeiten zusammen mit den ersetzten Flüssigkeiten und Teilen aufgeführt sind.
Diese Rechnungen sind für mich die schriftlichen Nachweise über die Inspektionen. Sie sollten natürlich aufgehoben werden, um bei einem Verkauf des Subarus dennoch das verkaufsfördernde Argument "scheckheftgepflegt" anwenden zu können, obwohl es ein Scheckheft im altbekannten Sinn gar nicht mehr gibt.

Dr Binner

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8

Sonntag, 3. Mai 2020, 22:26

Bei meiner Werkstatt wird das Serviceheft wie bis anhin ausgefüllt und der Ausdruck des digitalen Wartungsnachweises hineingelegt.


im Garantie- und Kundendienstheft für meinen Subaru XV 2017 gibt es keine Möglichkeit, dort einen durchgeführten Service einzutragen. Es gibt nur die Seite 17 mit der Überschrift "Hinweis zu den erforderlichen Inspektions- und Wartungsleistungen". Dort werden dann die entsprechenden Kilometerstände oder Zeiträume für die "Inspektions- und Wartungsarbeiten" genannt.
Durchgeführte Inspektionen werden von der Subaru-Werkstatt mit Datum und Kilometerstand an Subaru Deutschland online weitergegeben.
Natürlich erhält man dazu eine Rechnung mit Datum und Kilometerstand, in der alle vorgeschriebenen Arbeiten zusammen mit den ersetzten Flüssigkeiten und Teilen aufgeführt sind.
Diese Rechnungen sind für mich die schriftlichen Nachweise über die Inspektionen. Sie sollten natürlich aufgehoben werden, um bei einem Verkauf des Subarus dennoch das verkaufsfördernde Argument "scheckheftgepflegt" anwenden zu können, obwohl es ein Scheckheft im altbekannten Sinn gar nicht mehr gibt.


Wie es in Deutschland ist, weiss ich nicht, aber in der Schweiz werden alle neuen Subarus mit einem Serviceheft ausgeliefert.

9

Montag, 4. Mai 2020, 07:37

Zur Not kann man die Inspektionen anhand der Rechnungen nachweisen und nachtragen lassen.

Sofern man eine Rechnung besitzt ;)
In meinem Fall würde es bedeuten: ich schicke mein Kundendienstheft vom Augsburg zum Händler nach Trier, er füllt alles aus und sendet es an mich zurück. Nicht die große Herausforderung, aber "sinnlos" wenn es eh nicht mehr ausgefüllt werden muss.
Daher abwarten und Tee trinken. Noch habe ich keine Antwort von Subaru Deutschland bekommen

Edit: bei mittlerweile knapp 8000km ist es nicht so viel, was nachgetragen werden muss :D

10

Dienstag, 5. Mai 2020, 16:37

Habe soeben die Antwort von Subaru Deutschland bekommen, könnte vllt. für jemanden später auch von Interesse sein.

"... Für Subaru Fahrzeuge ab Modelljahr 2016 werden die durchgeführten Wartungen in einem elektronischen Wartungsheft geführt.

Die jeweiligen Ölservice- und Inspektionsarbeiten sind im entsprechenden Jahr nach Übergabe-, Inbetriebnahme- oder Zulassungsdatum (das jeweils früheste Datum ist dabei gültig) oder beim Erreichen der angegebenen Kilometerstände (je nachdem, was zuerst eintritt) in einem Zeitraum von vier Wochen vor oder nach Erreichen der Frist bzw. 500 km vor oder 500 km nach dem fälligen Kilometerstand durchzuführen.

Im Interesse der Sicherheit und Haltbarkeit Ihres SUBARU, sollten folgende Inspektions- und Wartungsarbeiten eingehalten werden:

• Ölservice mit Sicherheitstest alle 15.000 km / 12 Monate (je nachdem, was zuerst eintritt), ist bereits von Ihnen nachgeholt.
• Karosseriekontrolle (Korrosionsschutz) alle 12 Monate
• Wartungsdienst mit Sicherheitstest alle 30.000 km / 24 Monate (je nachdem, was zuerst eintritt), Empfehlung nach ursprünglichen Wartungszeitpunkte weiter
einhalten ( nach Übergabe-, Inbetriebnahme- oder Zulassungsdatum ).

Der Eintrag in das elektronische Wartungsheft wird, unabhängig vom Durchführungsort, durch den jeweiligen SUBARU Partner innerhalb Deutschlands vorgenommen. Für die Anerkennung der Dokumentation der Wartungen im Garantie/Reklamationsfall ist aber immer die Vorlage der Rechnungskopie, welche die durchgeführten Arbeiten im Detail dokumentiert, erforderlich und bei der Bewertung maßgeblich. Der EWN (Elektronischer Wartungs Nachweis) Eintrag ist dabei unerheblich und dokumentiert nicht die durchgeführte Wartung vom Umfang her nach Herstellervorgabe. Dies betrifft sowohl freie Werkstätten als auch die fabrikatsgebundenen SUBARU Partner. Bei vorliegender Kausalität (Wartung zum Schaden) werden immer die Rechnungen und Wartungsprotokolle geprüft, andere Schäden (ohne Kausalität) sind davon nicht berührt.

Zur Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen ist es nicht zwingend erforderlich, die Wartungsdienste digital zu erfassen. Durch die Möglichkeit, durchgeführte Wartungsarbeiten einzutragen, möchten wir, dass unsere Kunden auch in diesem Fall von den Vorteilen des elektronischen Wartungsnachweises profitieren können (z. B. dokumentierte Historie auch bei Verlust des Wartungshefts).

Als Kunde oder freie Werkstatt können Sie nicht in die Datenbank einsehen, siehe haben die Möglichkeit durch Ihren SUBARU Partner einen Ausdruck des elektronische Wartungsnachweis zu erhalten....

RB199

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11

Dienstag, 5. Mai 2020, 18:05

Interessante Aussage: Das bedeutet dann aber auch das vermutlich 99% der Fahrzeuge die als "Scheckheftgepflegt" verkauft werden (und dies im zweifelsfall auch sind) trotzdem ohne Garantie dastehen da die Rechnungskopien beim Vorbesitzer in den Aktenschredder gewandert sind...
Ich persönlich habe zwar im Scheckheft einen Zettel vom Erstbesitzer gefunden über den Eintrag der Inspektion in das EWN, ich habe aber beim Kauf keine Rechnungen über die Wartungen mitbekommen.
Allerdings sagte mir mein freundlicher das bei meinem Fahrzeug die Garantieansprüche in Ordnung wären (und auch vom Vorbesitzer scheinbar in Anspruch genommen wurden) und das nur aufgrund eines Einblicks in den EWN. Ich vermute mal das hier die freundlichen Vor Ort anders handeln um kundenfreundlicher zu sein als der Mutterkonzern der vermutlich hauptsächlich dann involviert wird wenn es teuer wird/einen gewissen Wert übersteigt...
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IKR

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12

Dienstag, 5. Mai 2020, 19:31

Interessante Aussage: Das bedeutet dann aber auch das vermutlich 99% der Fahrzeuge die als "Scheckheftgepflegt" verkauft werden (und dies im zweifelsfall auch sind) trotzdem ohne Garantie dastehen da die Rechnungskopien beim Vorbesitzer in den Aktenschredder gewandert sind...

Meine persönliche Meinung dazu:
Einen gebrauchten Subaru, der sich dem Zulassungsdatum und dem Kilometerstand nach noch in der Garantie befindet, würde ich nur kaufen, wenn vom verkaufenden Vorbesitzer oder dem verkaufenden Händler alle Rechnungen bezüglich der vorgeschriebenen Wartungsdienste vorgelegt werden können.
Ich halte es nicht für einen übertriebenen Aufwand, als aktueller Besitzer eines Subarus solche Rechnungen aufzubewahren, um sie dann bei einem Verkauf weiterzugeben..

RB199

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13

Dienstag, 5. Mai 2020, 20:12

Ja, aber das werden die wenigsten Wissen. Ich lese jetzt auch zum ersten mal davon...
Mein Levorg ist MY und EZ 2016. Vor dem Kauf habe ich natürlich das Wartungsheft gesichtet, da war alles gut sprich alles gestempelt. Danach habe ich dann sogar noch meinen freundlichen angerufen und die FIN durchgegeben, er hat dann im EWN geschaut und gesagt das alles gut ist und der Garantieanspruch gegeben ist (ohne auf Rechnungen hinzuweisen). Zusätzlich war dann noch eine neue Inspektion fällig die der freie Händler machen wollte, ich sagte das ich diese wegen der Garantie bei Subaru gemacht haben möchte und er hat diese dann vor dem Verkauf noch beim einem Subaruhändler beauftragt der ebenfalls den Eintrag im Serviceheft gestempelt hat und die Wartung im EWN eingetragen hat.

Augenscheinlich also alles korrekt und nun sagt mir eine email von Subaru das alles schön und gut ist aber leider für die Garantie alles falsch und ich hätte einen Ordner mit Rechnungen gebraucht?
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14

Mittwoch, 6. Mai 2020, 09:06

Die Antwort ist ja toll ... demnach könnte man sich den EWN komplett schenken und macht besser weiter wie bisher: Papiere grundsätzlich sammeln und abheften.

Daß ich nicht der einzige bin, der das bei seinen Kfz macht (egal ob selbst gewartet oder Werkstatt), zeigte sich in den 90ern beim Kauf eines 1963er Käfers aus 2. Hand: da kamen auch "alle" Rechnungen der letzten 35 Jahre mit (!!), und wenn's nur für Ölwechsel und Vorderachse schmieren war. Alleine die Rechnungspapiere waren Zeitdokumente, z.B. "Dieter's little Wolfsburg, VW & Porsche, Sacramento"

Gruß
Christian

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Mittwoch, 6. Mai 2020, 09:44

Ich bin auch nicht so richtig zufrieden.

Auf der einen Seite ist es ja schon fortschrittlich und schafft Transparenz, wenn man als 6. Besitzer erfahren kann, was alles im ersten Zulassungsjahr am Auto gemacht oder ggf. getauscht wurde. Das setzt allerdings voraus, dass die EWN auch gepflegt wird, was ja anscheinend bisher nicht wirklich verpflichtend ist.
Was mir sehr sauer aufstößt, sind die Rechnungen, die man im Garantiefall vorlegen muss, obwohl EWN und Kundendienst gepflegt sind.

Ich wusste bisher auch nicht, dass Subaru es so handhabt und das ist nicht mein erster Subaru. Die Garantie habe ich auch schon mit meinem GR in Anspruch genommen und hier wurde weder irgendeine Rechnung verlangt, noch hat man sich quer gestellt.
Ich habe Subaru Deutschland jetzt nochmal angeschrieben und auf Problematik der evtl. fehlenden Rechnungen im Garantiefall hingewiesen, bin gespannt was sie antworten.

Wie @kampfruderer schon sagte, immer schön alle Papiere und Rechnungen sammeln und abheften, dann ist man auf der sicheren Seite

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Mittwoch, 6. Mai 2020, 18:58

So, habe vor ein Paar Stunden die Entwarnung von Subaru Deutschland erhalten:

"... Sollte es zu einen Schaden kommen der einen kausalen Zusammenhang mit der Inspektion hat, können wir die Rechnung und Wartungsnachweis von den durchführenden Händler anfordern, in diesen Fall wäre es unserer SUBARU Partner [...]. Andere Schäden (ohne Kausalität) sind davon nicht berührt, eine Lichtmaschine hat nichts mit einem Ölwechsel oder Inspektion zu tun.

Durch die Möglichkeit, durchgeführte Wartungsarbeiten einzutragen, möchten wir, dass unsere Kunden auch in diesem Fall von den Vorteilen des elektronischen Wartungsnachweises profitieren können (z. B. dokumentierte Historie auch bei Verlust des Wartungshefts). Das bedeutet für Sie:

• Historienübersicht für jedem SUBARU Partner
• Im Garantiefall keine Kopie des Wartungshefts mehr erforderlich!
• Kein Problem mehr bei Verlust des Servicehefts!
• Ausdruck mit genauer Fälligkeitsanzeige der nächsten Wartung!..."

Also können wir alle so weiter machen, wie bisher auch und uns keine Gedanken mehr über die fehlenden Rechnungen (aka Nachweise) machen.