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Bei meiner Werkstatt wird das Serviceheft wie bis anhin ausgefüllt und der Ausdruck des digitalen Wartungsnachweises hineingelegt.
Bei meiner Werkstatt wird das Serviceheft wie bis anhin ausgefüllt und der Ausdruck des digitalen Wartungsnachweises hineingelegt.
im Garantie- und Kundendienstheft für meinen Subaru XV 2017 gibt es keine Möglichkeit, dort einen durchgeführten Service einzutragen. Es gibt nur die Seite 17 mit der Überschrift "Hinweis zu den erforderlichen Inspektions- und Wartungsleistungen". Dort werden dann die entsprechenden Kilometerstände oder Zeiträume für die "Inspektions- und Wartungsarbeiten" genannt.
Durchgeführte Inspektionen werden von der Subaru-Werkstatt mit Datum und Kilometerstand an Subaru Deutschland online weitergegeben.
Natürlich erhält man dazu eine Rechnung mit Datum und Kilometerstand, in der alle vorgeschriebenen Arbeiten zusammen mit den ersetzten Flüssigkeiten und Teilen aufgeführt sind.
Diese Rechnungen sind für mich die schriftlichen Nachweise über die Inspektionen. Sie sollten natürlich aufgehoben werden, um bei einem Verkauf des Subarus dennoch das verkaufsfördernde Argument "scheckheftgepflegt" anwenden zu können, obwohl es ein Scheckheft im altbekannten Sinn gar nicht mehr gibt.
Zur Not kann man die Inspektionen anhand der Rechnungen nachweisen und nachtragen lassen.
Interessante Aussage: Das bedeutet dann aber auch das vermutlich 99% der Fahrzeuge die als "Scheckheftgepflegt" verkauft werden (und dies im zweifelsfall auch sind) trotzdem ohne Garantie dastehen da die Rechnungskopien beim Vorbesitzer in den Aktenschredder gewandert sind...