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„Händlern, die ihre Webseiten noch nicht verschlüsseln, ist anzuraten, dies dringend nachzuholen“, rät der Jurist Ivan Bremers in dem Bericht. Die SSL-Verschlüsselung sei heute Standard – wenn sie fehle, könne das ein Verstoß gegen die DSGVO sein. Und genau das wurde im aktuellen Fall beanstandet.
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In den Fällen, in denen keine personenbezogenen Daten auf den Webseiten eingegeben oder ausgegeben werden, spricht nichts dagegen, aber eben auch nichts dafür.
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Der Energieverbrauch.[...] der Browser (Mozilla war es)
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Wir haben das mal zum Spass hochgerechnet - auf die ganze Welt. Ergebnis war, dass man sich ohne SSL ca. ein Halbes bis ganzes durchschnittliches AKW einsparen könnte.
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