@Pro: hab ich nicht gewusst. Kann aber leider dazu auch nicht über die Ausnahmeregelung finden. Hast du einen Link dazu? PS:Ich kenne aber die Wartezeiten beim DTC, schliesslich hab ich meinen Forester für die Prüfung einer grossen Bremsanlage eines Importuers zur Verfügung gestellt und erfahren wei lange sich so was hinziehen kann. Ich glaube nicht dass da 6Monate reichen. Und dann müsste ja auch der Hersteller bei einem Softwareupdate den Nachweiss erbringen. Gleiche Messer für alle.
Quelle: Aktuell von Admin.ch
Artikel
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
Es wird, sofern keine strengere Strafdrohung anwendbar ist, mit Busse bestraft, wer:1
g.2
Teile der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen und nicht der für den Fahrzeugtyp genehmigten Ausführung entsprechen (Anhang 1 Ziff. 2.3 TGV), vertreibt oder öffentlich anbietet, ohne dass dafür eine Typengenehmigung oder eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt;
h.3
Änderungen an der Fahrzeugelektronik, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen, vornimmt, dazu Gehilfenschaft leistet oder sie öffentlich anbietet, ohne dass dafür beziehungsweise für die verwendeten Teile eine Typengenehmigung oder eine Anmeldung zur Typengenehmigung vorliegt.