Die Anzeige musst du nicht machen... die läuft von Gesetzes wegen automatisch selber an

(Offizialdelikte, keine Antragsdelikte!)
Deshalb verstehe ich nicht, warum dir die Polizei keine Auskunft gibt.
In diesem Fall kriegt der Rollerfahrer ne Anzeige wegen (mindestens)
- Nichtanpassen der Geschwindigkeit
- Nichbeherrschen des Fahrzeuges
- Nichtgenügen der Meldepflicht (Pflichtwidirges Verhalten nach Verkehrsunfall)
- evtl. Vereitelung einer Alkoholkontrolle
Im Polizeirapport ist er also Täter und du Opfer (Geschädigter).
Eigentlich müsstest du als Auskunftsperson deine Aussagen machen (Du hast ja den Unfall gehört...)
und deshalb hast du später auch Einsicht in alle Akten.
Melde den Schaden deiner Versicherung.
Die werden dann den Polizeirapport beim zuständigen Kommando anfordern.
Wie Psyko schon geschrieben hat, kannst du den Schaden evtl auf Kosten deiner Versicherung reparieren lassen
und deine Versicherung wird dann den Anspruch an den Verursacher stellen.
pro