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ecocobra

unregistriert

81

Samstag, 9. April 2011, 21:52

Zitat


Art. 32 Regeln für die Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen

3. Wenn ein Fahrzeug einem anderen in geringem Abstand folgt, darf jedoch das Fernlicht eingeschaltet, werden, um die Absicht des Überholens durch optische Warnzeichen unter den in Artikel 28 Absatz 2 angegebenen Bedingungen anzuzeigen.

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/a32.html

Zitat

Art. 28 Optische und akustische Warnzeichen
1. Vorrichtungen zum Abgeben akustischer Warnzeichen dürfen nur benutzt werden,

a)
um die notwendigen Warnzeichen zur Verhütung eines Unfalls zu geben;
b)
um ausserhalb von Ortschaften einem Führer anzuzeigen, dass er überholt werden soll.

Akustische Warnzeichen dürfen nicht länger als nötig dauern.

2. Führer von Kraftfahrzeugen dürfen die in Artikel 32 Absatz 3 bestimmten optischen Warnzeichen geben. Sie dürfen das auch bei Tage zu den in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zwecken tun, wenn das unter den gegebenen Verhältnissen zweckmässiger ist.


Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_741_10/a28.html

jjustitz

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82

Samstag, 9. April 2011, 21:55

ich hab immer gedacht lichthupe über eine längere zeit gilt als nötigung ..

pro

AK-Schweiz

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83

Sonntag, 10. April 2011, 03:28

Um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen, muss das Opfer vom Täter zu einer Handlung GENÖTIGT werden,
das gegen den Willen oder die Absicht des Opfers ist.

Also Lichthupe und Blinker mit GENÜGEND Abstand zeigt die Überholabsicht an.
Blinker und Lichthupen-Strobo mit 5 Meter Abstand bei 140 kann man schon mal als Nötigung interpretieren,
sofern das Opfer aussagt, dass es "Angst" hatte oder sich bedrängt fühlte.

Beim Tatbestand der Nötigung kommt es somit entscheidend darauf an,
wie sich das Opfer fühlte und was es schlussendlich zu Protokoll gibt.

Eine halbbatzige Opferaussage wegen Nötigung kann somit von jedem guten Anwalt zunichte gemacht werden.
Was bleibt ist dann jedoch immer noch der SVG 90/2 Tatbestand "ungenügender Abstand", welcher schlussendlich zum FA-Entzug führt.
Der Nötigungstatbestand würde in einem solchen Fall lediglich die Höhe der Busse beeinflussen.

pro
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