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Profeus

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1

Mittwoch, 19. Februar 2003, 20:59

STI 2003 Fehler im KFZ-Brief

In meinem 03er STI sind serienmäßig V Reifen eingetragen, keine W.

Da die Vmax 244 beträgt, ist das fehlerhaft.

Subaru rief heute an, ich solle den Brief hinsenden, die würden dann W Reifen eintragen.


Laß ich aber sein, so kann ich V Reifen im Winter ohne Kleber im Tacho fahren ... Hihi...


Ist wohl bei vielen 03er STI so...


Schaut doch mal nach...

...es werde Licht... Gruß Ralf...

2

Donnerstag, 20. Februar 2003, 12:30

ja, ja,

das wird da nicht so genau genommen...

aber wehe es passiert etwas und ein überfl(ue)eissiger Gutachter kukt sich das Ganze an...

Anderes Beispiel:
Hab zum Beispiel ein Teile-Gutachten für die Original WRX-MY01-Felgen:
Da steht drin, dass die nur mit Metallventilen und Klebegewichten gefahren werden dürfen...und nun schaut Euch mal die Werksausrüstung an:
Gummiventile und Klemmgewichte...

Das erklär mal Deinem Tüv-Prüfer...

Gruss
Frank :-)


vonderAlb

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3

Donnerstag, 20. Februar 2003, 14:02

Greift da nicht die Produkthaftung des Herstellers/Importeurs?

Andreas
Andreas

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Hikari

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4

Donnerstag, 20. Februar 2003, 19:11

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Hab zum Beispiel ein Teile-Gutachten für die Original WRX-MY01-Felgen:
Da steht drin, dass die nur mit Metallventilen und Klebegewichten gefahren werden dürfen...und nun schaut Euch mal die Werksausrüstung an:
Gummiventile und Klemmgewichte...
<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>

manchmal geht die deutsche Gründlichkeit doch etwas sehr weit.
Es fehlt noch die Vorgabe des Klebstoffes für die Klebgewichte
Und Metallventile ist doch ein arg grober Ausdruck. Was ist denn da alles erlaubt: Eisen, Messing, Kupfer, oder gar Legierungen????

Gruss Walter

PS Wer das ernst nimmt, muss seine Sorgen selber lösen.


vonderAlb

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5

Donnerstag, 20. Februar 2003, 21:21

Bei den hohen Fliehkräften, die an den Felgen bei Höchstgeschwindigkeit entstehen, kann es vorkommen, das die Gummiventile sich verziehen und nicht mehr sauber in der Felge sitzen. Luftverlust ist die Folge, schleichend aber bei Höchstgeschwindigkeit doch bedenklich. Daher die Vorschrift nur Stahlventile zu verwenden. Die werden ja verschraubt und nicht eingeklemmt. Auch die Klemmgewichte können sich selbständig machen. Und das Rad wird schlagartig unwuchtig und es kann einem das Lenkrad aus der Hand geschüttelt werden.
Macht schon Sinn die Vorschrift. Allerdings sollte das Fahrzeug auch so geliefert werden. Streng genommen hat das Fahrzeug ja keine ABE mehr. Man bekommt also ein illegales Fahrzeug vom Importeur geliefert?

Andreas
Andreas

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Profeus

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Donnerstag, 20. Februar 2003, 21:32

Hihi.....

Bei meinen Winterreifen gab es prima Klebegewichte.

Ans Auto montiert schrappelten sie an der Brembo.


Dann gabs Klebegewichte in gaaanz flach.

Die haben nun 1mm Luft zum Bremssattel.



Mein 03er STI hatte werksmäßig auch Klemmgewichte und Gummiventile.

Naja, was will man auch erwarten, wenn man bei einem 244 km/h fixem Fahrzeug V Reifen eingetragen hat.





...es werde Licht... Gruß Ralf...