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Subi-Lu

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  • »Subi-Lu« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 598

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1

Donnerstag, 12. Januar 2023, 21:06

Ehemaliges Kfz finden?

Habe ich die Möglichkeit ein ehemaliges Fahrzeug unter Angabe der Fgst.Nummer in Deutschland wiederzufinden?Wenn ja;Wo und wie?

Wer weiss etwas dazu?
Gruss Jörn! :)

2

Donnerstag, 12. Januar 2023, 21:53

Ohne aktuelles Kennzeichen nur mit der FIN, kann das soweit ich weiß nur die Exekutive. Allerdings wäre die Abfrage ohne ausreichende Begründung wohl nicht legal :D

Wenn du das aktuelle Kennzeichen kennst, dann kannst du die Halterdaten über die Zulassungsstelle erfragen.
Justy G3X 1.3 2005

wolf 67

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3

Freitag, 13. Januar 2023, 22:49

Wenn es Dir ernst ist, setz einen Privatdetektiv ein, die haben ganz andere Möglichkeiten wie Du selber.

Legator

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4

Montag, 16. Januar 2023, 09:41

Wenn du das aktuelle Kennzeichen kennst, dann kannst du die Halterdaten über die Zulassungsstelle erfragen.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zulassungsstelle sowas tut. Klar haben die alle Daten (auch die FIN's), aber du hast doch keinerlei Recht darauf, als beliebige Person (ohne Weiteres) die Daten zum Halter anderer Fahrzeuge zu erfahren?!

Denke auch, wenn's wirklich dringlich ist, müssen da Personen ran, die "entsprechende Kontakte und Möglichkeiten" haben...

5

Montag, 16. Januar 2023, 10:09

Wenn du das aktuelle Kennzeichen kennst, dann kannst du die Halterdaten über die Zulassungsstelle erfragen.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Zulassungsstelle sowas tut. Klar haben die alle Daten (auch die FIN's), aber du hast doch keinerlei Recht darauf, als beliebige Person (ohne Weiteres) die Daten zum Halter anderer Fahrzeuge zu erfahren?!

Denke auch, wenn's wirklich dringlich ist, müssen da Personen ran, die "entsprechende Kontakte und Möglichkeiten" haben...


Tatsächlich ist das aber so! Wie bereits erwähnt, können die Halterdaten anhand des Kennzeichen erfragt werden. Sei es wegen Unfall, Sachbeschädigung oder sonstigen Gründen. Ebenso kann im Schadenfall auch der Zentralruf der Autoversicherer hierzu Auskunft erteilen. Ist also überhaupt kein Problem die Halterdaten zu erhalten. Ich war auch erstaunt als ich das zum ersten Mal gehört hab. Es gibt wie immer auch Ausnahmen: z.B. bei privat zur Verfügung gestellten Behördenfahrzeugen kann man eine Auskunftssperre einrichten.

Ohne Kennzeichen wird es dagegen wie auch erwähnt, ziemlich schwierig. Auch ein Privatdetektiv kann daher ohne aktuellem Kennzeichen nur auf nicht legalem Weg an die Daten kommen. Was dir als Beautragten dann aber egal sein kann :D
Justy G3X 1.3 2005

Legator

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6

Montag, 16. Januar 2023, 17:18

Aha, interessant, hätte ich nicht gedacht !

Berni-87

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7

Montag, 16. Januar 2023, 18:19

Also ich kann das mit dem Zentralruf der Autoversicherungen so, dass man dort im Schadensfall die gegnerische Versicherung benannt
bekommt und dort seine Ansprüche stellen kann. Dass die auch Halterdaten rausgeben wäre mir neu.

8

Montag, 16. Januar 2023, 18:36

Also ich kann das mit dem Zentralruf der Autoversicherungen so, dass man dort im Schadensfall die gegnerische Versicherung benannt
bekommt und dort seine Ansprüche stellen kann. Dass die auch Halterdaten rausgeben wäre mir neu.


Also wie das mit dem zentralruf genau funktioniert weiß ich im Detail nicht.
Hier ist aber die Abfrage bei der Zulassungsstelle beschrieben:

https://kfz-serviceportal.de/zulassungss…lter-ermitteln/

Im Prinzip musst du nur angeben, das entweder du Geschädigter bist oder Schaden verursacht hast. Ob das dann bei jeder Zulassungsstelle gleich gehandhabt wird, ist auch unwahrscheinlich.
Justy G3X 1.3 2005

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9

Montag, 16. Januar 2023, 20:14

...Im Prinzip musst du nur angeben, das entweder du Geschädigter bist oder Schaden verursacht hast....

Die Forennetiquette verbietet mir eine deutlichere Reaktion, also gibt's nur eine Frage: Hast du noch alle? Vortäuschung ist strafbar!

Runeflinger

Super Moderator

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10

Montag, 16. Januar 2023, 20:24

Die vollständigen Gründe, die Privatpersonen zu einer Halterauskunft berechtigen, gibt es in §39 Straßenverkehrsgesetz.

Das erfordert ein "Glaubhaftmachen", so dass eine "kleine Lüge", dass man Geschädigter sei, ggf. nicht ausreichend ist. Generell würde ich mir aber dreimal überlegen, ob ich einen Behörde bewusst anlüge.

Daneben gibt es beim KBA "Online-Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) [nur] über Fahrzeuge, die auf Sie als Halterin bzw. Halter aktuell zugelassen sind bzw. für die Sie als letzte Halterin bzw. letzter Halter im ZFZR gespeichert sind."
"Der [WRX STI] ist ein perfektes Auto für den zeitgenössischen Intellektuellen." - Mara Delius
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11

Montag, 16. Januar 2023, 20:28

...Im Prinzip musst du nur angeben, das entweder du Geschädigter bist oder Schaden verursacht hast....

Die Forennetiquette verbietet mir eine deutlichere Reaktion, also gibt's nur eine Frage: Hast du noch alle? Vortäuschung ist strafbar!


Hab ich 8)
Strafbar ist viel, passieren tut es trotzdem. Aber ich stimme dir zu 100% zu. Auch das war der Detektiv dann herausfindet ist strafbar...
Justy G3X 1.3 2005

12

Montag, 16. Januar 2023, 20:31

Die vollständigen Gründe, die Privatpersonen zu einer Halterauskunft berechtigen, gibt es in §39 Straßenverkehrsgesetz.

Das erfordert ein "Glaubhaftmachen", so dass eine "kleine Lüge", dass man Geschädigter sei, ggf. nicht ausreichend ist. Generell würde ich mir aber dreimal überlegen, ob ich einen Behörde bewusst anlüge.

Daneben gibt es beim KBA "Online-Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) [nur] über Fahrzeuge, die auf Sie als Halterin bzw. Halter aktuell zugelassen sind bzw. für die Sie als letzte Halterin bzw. letzter Halter im ZFZR gespeichert sind."


Alles richtig :thumbup:
Nur wird das jede Zulassungsstelle anders handhaben.... Bei der einen geht es einfach die anderen lehnen es ab. Wenn es kompliziert wäre bräuchte man die Auskunftssperre ja nicht....
Justy G3X 1.3 2005