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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kartoffelbrei« (28. August 2018, 07:44)
Zitat
Sehr geehrter Herr Meister,
da wir dieses Fahrzeug von unserem ausländischen Partner im IST-Zustand erworben haben, können wir
leider keine Auskunft über den Ausmaß des Schadens mitteilen. Wir bedanken uns dennoch für Ihr Interesse
und bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wirklich dreiste Antwort.nach dem Motto: Unser Name ist Hase, äh K***** A********* Dresden GmbH. wir wissen von nichts.
Dann wird wohl dieser "ausländische Partner" auch der tatsächliche Verkäufer sein, da in der Verkaufsanzeige bei mobile.de steht "Verkauf im ´Kundenauftrag".
Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
das Fahrzeug von ihrem ausländischen Partner erworben
das Fahrzeug von ihrem ausländischen Partner erworben
Und das ist auch die Klausel, mit der sie sich im Zweifel rausreden können. "Haben wir im besten Wissen und Gewissen erworben, wussten nichts von irgendwelchen Schäden."
Oder gibts auch in der Branche sowas wie "Du machst das Beruflich, du musst dich auskennen und informieren.", so wie bei der IT?
Aha!Gewerbliche Händler müssen (gerichtete) Unfallschäden erkennen und aktiv darauf hinweisen.
Aha!Gewerbliche Händler müssen (gerichtete) Unfallschäden erkennen und aktiv darauf hinweisen.
Wir hatten hier vor gar nicht langer Zeit schon einen ähnlichen Fall, wo mir das nicht ganz klar war...
Was heißt das denn genau? Muss schon aus der (Online-)Annonce hervorgehen, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt? Oder reicht es, wenn der Verkäufer vielleicht sogar nach mehreren Telefonaten dann erst bei der finalen Besichtigung beiläufig äußert: "Vorne hatte er mal einen kleinen Schaden, das wurde nachlackiert. "
Das alles mal unter der Annahme, dass der Käufer nicht explizit fragt, ob es sich um einen Unfallwagen handelt oder ob es andere Vorschäden gab. Dann wird der Verkäufer wohl in der Pflicht stehen, wahrheitsgemäß eindeutige Angaben dazu zu machen. Right?