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Kerber

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1

Sonntag, 11. Dezember 2016, 10:35

Versicherung nach Rennstreckenunfall

Hallo
Möchte auf diesem Wege mal bei Euch erfragen,ob es Erfahrungen mit der Abwicklung nach einem Rennstreckenunfall gibt.
Wer hier nichts schreiben möchte, kann das gern auch via PN machen.
Selbst hatte ich bei den Event's (Organisator) kleinere Schäden bei Teilnehmern bzw. bestand bei zwei großen Crash's kein Versicherungsschutz.
Es geht da um echte Versicherungsfälle und keine Gefühle aus dem Märchenwald.
Danke
S# :thumbsup:

2

Sonntag, 11. Dezember 2016, 22:27

Sehr interessantes Thema und ich habe mich damit auch schon beschäftigt. :dankeschoen: @Kerber:

Erfahrungen mit einem Schadensfall auf der Rennstrecke hatte ich bislang zum Glück noch keine... aber ich könnte mir recht gut vorstellen, wenn man die Standard-KFZ-Versicherung sein eigen nennt ohne Versicherung von besonderen Risiken - wie ich aus meiner laienhaften Einschätzung auch das Fahren auf Rennstrecken zähle - daß, wenn die Versicherung es mitbekommt, dass der Unfall auf der Rennstrecke geschehen ist, die sich weigern zu zahlen - da ja ein Fahren auf der Rennstrecke kein "normales Fahren" bzw. normaler Betrieb des PKWs auf öffentlichen Strassen und dessen Risiko ist - wenn man als Versicherung die ganz normale übliche Versicherung hernimmt...

Meine Frage an die Runde wäre: ist das Fahren auf ner Rennstrecke generell mit abgesichert oder bedarf es einer zusätzlichen Versicherung? Oder ist das auch von Versicherung zu Versicherung verschieden? ?(

Was sind die Erfahrungen bzw. Kenntnisse von Rennstreckenfahrern unter uns?

Gerade wenn man einen Neuwagen hat und es sich nicht leisten kann, sein Auto mal einfach in den Graben zu legen auf eigenen Geldbeutel eine nicht ganz uninteressante Frage / Thema...
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."

(Zitat Walter Röhrl)

Wretch

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3

Sonntag, 11. Dezember 2016, 22:36

Meines Wissens nach ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Manche schließen ein Fahren auf der Rennstrecke von vorneherein komplett aus. Manche sagen das es prinzipiell ok ist für Fahrsicherheitstrainings oder ähnliche Veranstaltungen "bei denen es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt".

Am sichersten fährt man wenn man vorher bei seiner Versicherung anfragt und wenn sich es genehmigen sich eine schriftliche Bestätigung dafür gibt.

Wenn ein Unfall passiert ohne Versicherungsschutz besteht zumindest die Haftpflicht Versicherung für den Schaden unbeteiligter Dritter. Man kann aber in Regress genommen werden.

Radi

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4

Montag, 12. Dezember 2016, 02:40

Hi,

ob Versicherungsschutz besteht oder nicht, steht eigentlich ziemlich genau beschrieben in den AGB deines Vertrages.
Es gibt dazu auch einen interesanten Thread im Touristenfahrerforum, aber bringt genug Zeit zum Lesen mit, weil die Frage des öfteren gestellt wurde.....nur halt noch nicht von jedem :zwinker:
Der Thread beginnt im Jahre 2013..........
Man muss sich aber im Forum registrieren.

Klick mich

Gruß
Radi

Kerber

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5

Freitag, 23. Dezember 2016, 04:52

Danke für die Beiträge.
S# :thumbsup:

daddy

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6

Freitag, 23. Dezember 2016, 19:33

Die Post wirft mir gerade die AGB der HUK-Coburg ins Postfach:
--bezüglich Haftpflicht-Teil wird ausgeführt: Behördlich genehmigte Fahrveranstaltung: Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich gnehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchst-Geschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. .....Nehmen Sie an einem behördlich nicht genehmigten Rennen teil, verletzen Sie Ihre Pflicht nach
..D.1.4.. Mit welchen Folgen Sie bei einer Pflichtverletzung rechnen müssen, siehe D.3.

--bezüglich Beschädigung des versicherten Fahrzeuges (also TK und Voll-Kasko):
kein Hinweis ersichtlich,

Aber da die H-Vers, die TK-Vers. und die VK-Vers. Unterpunkte des Gliederungs-Punktes "Was ist versichert" sind, besteht für Eigenschäden kein Anspruch an die eigene TK/VK-Verscherung

An sich ja alles nix wirklich Neues. RAé und Gerichte mögen im Einzelfall darüber streiten bzw. urteilen, wo denn der Unterschied zwischen einem "Duell" auf der BAB und einer "Sonntags-Rundtour" auf der NOS besteht.

Nomad

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7

Freitag, 23. Dezember 2016, 20:50

darüber streiten bzw. urteilen, wo denn der Unterschied zwischen einem "Duell" auf der BAB und einer "Sonntags-Rundtour" auf der NOS besteht.


Da gibt es nichts zu streiten, ein Duell auf der BAB gilt als "behördlich nicht genehmigtes Rennen", also illegal. Bei solchen Späßen verweigern die Versicherungen sämtlichen Schutz.
Oder verstehe ich da was falsch?

8

Freitag, 23. Dezember 2016, 21:11

Gibt spezial Versicherungen für Trackdays... jedoch kosten die so viel wie ein Kleinwagen :wacko:

Bluedragon

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9

Samstag, 24. Dezember 2016, 09:53

Ein Trackday ist doch aber KEINE Veranstaltung mit dem Ziel der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit.
Als solche Events gelten meines Wissens nach ausschließlich Time-Attack Veranstaltungen, Bergrennen, Slalomrennen und eben alles, was als Rennen gilt.
Ein Trackday ist keine behördlich genehmigte Rennveranstaltung! Man müsste es somit als "Fahrertraining" auslegen lassen können. Erst recht, wenn der Veranstalter bestätigt, dass das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit (Rundenzeit) nicht das Ziel der Veranstaltung ist und vom Veranstalter auch gar nicht gemessen wird.

Nomad

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10

Samstag, 24. Dezember 2016, 15:09

@Bluedragon: Leider das: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6127.php

Man muss sich also ganz genau die Klauseln im Versicherungsvertrag durchlesen.

d3nn1s

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11

Samstag, 24. Dezember 2016, 16:13

Ich kann da nur von meinem abflug auf der nos berichten.

Die nos gilt ja als "öffentliche Straße " und somit war es dann quasi so das der Schaden an der Strecke etc ganz normal via Haftpflicht lief. Hätte ich zu dem Zeitpunkt ne vk gehabt hätte die auch gegriffen.
Fahrzeuge:

Subaru Impreza GT my00 --> Sold
Subaru Impreza WRX STi Prodrive my02
Subaru Legacy my00 20th Anniversary --> Sold
Subaru Forester XT "STi" my03 --> Sold
Subaru Legacy Outback H6 3.0 my02

12

Samstag, 24. Dezember 2016, 16:26

@Nomad: Danke :thumbsup:

@d3nn1s: Die Nos ist wohl die einzige Ausnahme in dieser Kategorie, jedoch wohl auch nur in Deutschland.

Baumschubser

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13

Samstag, 24. Dezember 2016, 18:21

Die nos gilt ja als "öffentliche Straße "

Richtig, eine mautpflichtige Straße (daher gibt es das Kassenhäuschen und die Schrankenanlage) und deshalb gibt es auch teilweise Schilder (z.B. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit an manchen Stellen), die nur im Geltungsbereich der StVO genutzt werden.


Gruß
Stephan