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Bertone84

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1

Freitag, 5. Februar 2016, 12:06

Gutachter Schadensersatzpflichtig?

So zuerst die gute Nachricht, mein Forry ist nach 2 Monaten Warte- und Reparaturzeit wieder einsatzfähig!

Nun zum folgendem SV. Ich hatte einen Kaskoschaden und gleich zu Beginn einige Unstimmigkeiten mit dem Gutachter. Zunächst wollte er den Forry tot machen,

ich habe dann aber ein Schreiben an die Versicherung aufgesetzt und auf einige Fehler / bzw. vergessene Ausstattungsmerkmale wie Xenon, Schiebedach etc. im Gutachten hingewiesen.

Daraufhin wurde der Wiederbeschaffungswert erhöht, sodass kein Totalschaden vorlag. Nun ist aber so, dass die Reparatur in der Werkstatt (leider Werkstattbindung gewählt, dennoch gute Arbeit) letztendlich doch teurer

geworden ist als der Wiederbeschaffungswert und ich die Differenz von gut. 1.100 € selber zahlen musste. Dies liegt vor allem an den XenonSchweinwerfern die komplett erneutet werden mussten.

So waren im Gutachten für die Scheinwerfer insg. 700 € veranschlagt (wohl keine Xenon?!), tatsächlich gekostet haben die aber das Doppelte. Dieser Preis ist allerdings auch realistisch laut der Teilesuche.

Für mich ist doch ziemlich klar, dass der Gutachter hier trotz meinem Hinweis die falschen Kosten veranschlagt hat. Dementsprechend sehe ich hier eine Schadenersatzpflicht durch den Selbigen...? Könnt Ihr meine Auffassung teilen?

Wären nämlich gleich die richtigen Schweinwerfer veranschlagt worden, wäre das Fahrzeug weiterhin ein Totalschaden gewesen und ich hätte nicht reparieren lassen dürfen.



Gruß

vom einem trotzdem wieder glücklichem Forry XT Fahrer

Bertone84

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2

Samstag, 6. Februar 2016, 14:55

Achja, noch erwähnenswert ist, dass daß Gutachten für einen Forester SH gefertigt wurde. Hierauf angesprochen bekam ich die Aussage, "etwas anderes konnte ich im Programm nicht auswählen" ...Da war ich einfach nur sprachlos ... Denke werde am besten nochmal direkt dir Versicherung ansprechen...

FrenchER

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3

Mittwoch, 11. Januar 2017, 10:52

Hello!

Gibt es denn mittlerweile schon ein paar neue Erkenntnisse in deinem Fall? So etwas kann sich ja leider immer ziemlich lange hinziehen.

Genau aus diesem Grund wäre es aber auch für die Zukunft nicht unwichtig, dass du dir gleich einen wirklich guten und zuverlässigen Gutachter holst, auch wenn er vielleicht ein bisschen mehr Geld kostet. Ich nutze dazu immer sehr gerne die Seite https://www.gusuma.de/sachverstaendige/, wo man mit ein paar wenigen Angaben schon einen ordentlichen Gutachter finden kannst, der mitunter schon zahlreiche Bewertungen vorzuweisen hat und du somit auf Nummer sicher gehen kannst, dass der auch wirklich etwas von seiner Arbeit versteht.

Lg

montoya_cul

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4

Mittwoch, 11. Januar 2017, 12:50

Gutachter werden bei einem Kaskoschaden in der Regel von der Versicherung bestimmt, hatte auch schon 2x Ärger mit selbigen. Da hilft nur eine Rechtschutz.

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5

Mittwoch, 11. Januar 2017, 14:15

Da hilft nur eine Rechtschutz.

ja, ist leider so. und wenn man den hat, sollte man auch direkt nach dem unfall den anwalt alles klären lassen. gerade mit versicherungen, die versuchen einen fast immer über den tisch zu ziehen.

und die zweite erkenntnis: werkstattbindung rausnehmen!! die paar euro sind schon im falle eines windschutzscheibenaustausches locker wieder drin. die müssen nämlich auch mit der versicherung kungeln, damit die im verteiler drinbleiben.