Hallo
Die Firma muss Dir einen sog. Ausfuhrschein übergeben, welche Du an der Deutsch/Schweizer Grenze abstempeln lässt.
Mit dem abgestempelten Ausfuhrschein fährst Du wieder zu der Firma welche die Umbauten gemacht hat und die werden Dir die MWST 19% rückerstatten.
ACHTUNG: Ab 300.- CHF ist die CH-MWST 8% pflichtig!
Gruss
EnZo