nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
Merkst du was?
Selbst nicht gelesen, hm?
Gewährleistung: Der Produkt- oder Leistungsanbietende Vertragspartner haftet für das Produkt/die Leistung. Wenn das Produkt mängel aufweist oder die Leistung nicht korrekt/vollständig durchgeführt hat, ist er verpflichtet, nacharbeit zu leisten. Sei es in der Form einer Reparatur des angebotenen Produktes oder einer Wiederdurchführung der angebotenen Leistung.
Einfach gesagt: wenn du was verkaufst und es ist kaputt, bist du dran. Wenn du bei der Arbeit schlampst, bist du auch dran.
Wenn du jemandem die Bremsanlage erneuerst und seine Bremse funktioniert danach noch schlechter als vorher, dann bist du gesetzlich verpflichtet, das nachzubessern.
Kulanz: Wie du geschrieben hast ist es ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.
D.h. wenn du was verkauft hast, was einwandfrei war, die Gewährleistungspflicht nach einem Jahr nicht mehr besteht und dein Kunde kommt zu dir und sagt "hey, da ist ein Materialfehler", dann _musst_ du nix machen.
Wenn du aber das Teil trotzdem auf eigene Kosten reparierst, weil du nett zu deinen Kunden bist, dann bist du Kulant oder zu Deutsch: Entgegenkommend.
Wenn du bei einem Kunden einen einwandfreien Radwechsel durchführst und er nach 2 Monaten wiederkommt und erzählt dir was von einem schlagenden Lenkrad, du nachguckst und merkst, dass die von dir aufgeklebten Auswuchtgewichte weg sind, weil der Kleber schlecht war,
dann kannst du entweder nicht Kulant sein und ihm die Arbeit verrechnen oder du bist Kulant und Wuchtest ihm die Räder auf eigene Kosten nochmal.
Kulanz hat genau nichts mit Qualität der Arbeit oder des Produktes zu tun, sagt also auch genau nichts darüber aus. Eine kulante Werkstatt ist demnach eine nette, freundliche Werkstatt und keine, die nur auf Profit aus ist.