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Registrierungsdatum: 24. August 2011
Wohnort: Bad Säckingen
Fahrzeug: Subaru Forester (SF) 2.0
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Istari« (11. September 2011, 16:12)
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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Schleswig-Holstein
Fahrzeug: Impreza WRX GGG + - Impreza GC 2,0 LPG + Forester SF-active 01 LPG
Der Fahrer kann sich auf den Standpunkt "Alles Serie Herr Wachtmeister!" stellen und das Kontrollorgan hat (zumindest mit dem Fahrzeugschein) keine Möglichkeit dies zu widerlegen
Aber kann der Fahrer wegen der Unklarheit dann zu einem Termin bei einem Gutachter gezwungen werden?
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Registrierungsdatum: 3. Januar 2011
Wohnort: NRW
Fahrzeug: Forester 2.0D Exclusive Navigation Modell 2011,5
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Registrierungsdatum: 3. Januar 2011
Wohnort: NRW
Fahrzeug: Forester 2.0D Exclusive Navigation Modell 2011,5
Ich nehme meine Fahrzeugpapiere und fahre zur DEKRA. Der Kollege hämmert die Fahrzeugdaten in seinen Rechner und druckt dann die Möglichen Reifen- und Felgenkombinationen aus, fertig.
Sollte es dann immernoch Abweichungen geben ,wird der Abrollumfang ermittelt die Freigängigkeit kontrolliert und in Ausnahmefällen noch eine Reifenherstellerfreigabe eingeholt und dann wird eine Endscheidung getroffen !
Dann ist man eigentlich in jeder hinsicht auf der sicheren Seite....
(Die Zulässigkeit irgendwelcher Felgen bleibt erstmal außenvor und wir im gegebenen Fall gesondert beurteilt.)

